Windenergie: Offshore-Vereinbarung zwischen Politik und Netzbetreibern

Das Bild zeigt einen Windpark in der Ostsee vor der dänischen Küste. Mit der Offshore-Vereinbarung wollen Bund und Küstenländer die Windenergie auf See stärker ausbauen.Foto: BWE / Christian Hinsch
Mit der Offshore-Vereinbarung hat die Bundesregierung eine Vorgabe aus dem Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt.
Mit einer Offshore-Vereinbarung wollen Bund, Küstenländer und Übertragungsnetzbetreiber die Rahmenbedingungen schaffen, um die Anhebung des Offshore-Ziels von 15 GW auf 20 GW bis 2030 umsetzen zu können.

Der Bund, die Küstenländer sowie die Übertragungsnetzbetreiber haben eine gemeinsame Offshore-Vereinbarung beschlossen. Mit der Vereinbarung verpflichten sich alle Beteiligten zu einer engen Zusammenarbeit, um den Windenergieausbau in der Nord- und Ostsee mit einer Kapazität von 20 GW bis zum Jahr 2030 zu realisieren. Mit dieser Offshore-Vereinbarung wird die Basis für die Anhebung des Offshore-Ziels von 15 GW auf 20 GW bis 2030 gelegt. Die konkreten Meilensteine und Zeitpläne für alle Beteiligten sollen sicherstellen, dass die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsschritte sowie der Bau der Anbindungsleitungen und der Offshore-Windparks Hand in Hand gehen.

Konkret wird das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie den Flächenentwicklungsplan bis Ende des Jahres fortschreiben und damit die erforderlichen Flächen für 20 GW Windenergie auf See ausweisen. Die Bundesnetzagentur hatte bereits die für die Anbindung dieser neuen Windparks erforderlichen Anbindungsleitungen im Netzentwicklungsplan 2019 bestätigt. Die Küstenländer werden die Genehmigungsverfahren zeitnah abschließen und die Übertragungsnetzbetreiber die Offshore-Anbindungsleitungen rechtzeitig in Betrieb nehmen, so dass der Strom aus den künftigen Windparks ohne Leerlauf abtransportiert werden kann.

BMWi überprüft Umsetzung

Mit dieser Offshore-Vereinbarung setzen die Beteiligten eine Vorgabe aus dem Klimaschutzprogramm 2030 vom Oktober 2019 um. Es handelt sich um eine verbindliche Vereinbarung mit den betroffenen Küstenländern sowie den Übertragungsnetzbetreibern als Voraussetzung für die Anhebung des Offshore-Ziels auf 20 GW. Die Zeitziele überprüft das BMWi künftig regelmäßig im Rahmen des Netzausbau-Controllings. Hierdurch will man Verzögerungen frühzeitig aufdecken, sodass Maßnahmen schneller eingeleitet werden können, ganz nach dem Vorbild des bereits erfolgreich umgesetzten Controllings der Netzausbauvorhaben von Bund und Ländern vom letzten Jahr.

Die Offshore Vereinbarung haben das Bundeswirtschaftsministerium sowie der Präsident der Bundesnetzagentur und die Präsidentin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zusammen mit der Energieministerin und den Energieministern der Küstenländer sowie den Geschäftsführern der beteiligten Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion und TenneT) geschlossen. Die Vereinbarung ist unter dem nebenstehenden Link zu finden.

12.5.2020 | Quelle: BMWi | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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