Solardeckel bleibt nach Votum des Bundestags zur Mini-EEG-Novelle
Keine Überraschung gab es am späten Donnerstagabend im Deutschen Bundestag. Der Solardeckel bleibt damit nach dem Votum des Bundestags zur sogenannten Mini-EEG-Novelle erst einmal bestehen. Wie erwartet verabschiedete das Parlament den Entwurf der Regierungskoalition zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen. Der Antrag der Fraktion von Bündnis90/Grüne zur Abschaffung des Solardeckels von 52 GW fand aber keine Mehrheit. Der Deckel bleibt damit bis auf weiteres in Kraft.
Wesentliche Änderungen betreffen dabei die Bürgerenergiegesellschaften. Deren Privileg, ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung an den Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 teilnehmen zu dürfen sowie die darauf aufbauenden Regelungen werden dauerhaft gestrichen. Laut Mitteilung des Bundestages bleibe aber die Bürgerenergie mit ihren Regelungen wie dem sogenannten Einheitspreisverfahren unverändert.
Eine weitere Anpassung gibt es bei den Realisierungsfristen und der Fälligkeit von Vertragsstrafen für Projekte wie Photovoltaikparks. Das Parlament stimmte einer Verlängerung um sechs Monate für Erneuerbare-Energien-Anlagen zu, die bereits einen Zuschlag erhalten haben. In diesem Zusammenhang verlängerte der Gesetzgeber auch eine weitere Frist im Energiewirtschaftsgesetz.
Ein weiterer Beschluss betrifft das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Das Amt erhält die Kompetenz, Verordnungen zur Feststellung der Eignung von Flächen für die Windenergienutzung auf See zu erlassen.
Mit dem Votum sorgt der Solardeckel weiter für Unsicherheit in der Branche. Nach einer aktuellen Studie im Auftrag der Industrie bedroht die Ausbaugrenze tausende Jobs in Deutschland.
15.5.2020 | Quelle: Deutscher Bundestag | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH