Bundeskabinett bestätigt CO2-Preis von 25 Euro

Autaabgas strömt aus dem AuspuffFoto: @Ingo Bartussek / stock.adobe.com
Fossile Kraftstoffe werden wegen CO2-Preis teurer.
Die Regierungskoalition hat beschlossen, dass ab 2021 für fossile Brennstoffe ein CO2-Preis je Tonne von 25 Euro gelten soll. Die Einnahmen sollen eine Senkung der EEG-Umlage finanzieren.

Das Bundeskabinett in Berlin bestätigt, ab 2021 einen CO2-Preis von 25 Euro auf fossile Brennstoffe zu erheben. Wie Umwelt- und Wirtschaftsministerium in Berlin gemeinsam mitteilten, hat das Bundeskabinett zwei Regelungen zur Umsetzung der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht.

Bund und Länder hatten sich im Dezember 2019 unter anderem darauf geeinigt, ab 2021 die CO2-Bepreisung von Brennstoffen zu erhöhen. Im Gegenzug wollen sie die Belastungen für Stromverbraucher und Fernpendler begrenzen. Zuvor hatte der Bundestag entschieden. Der nationale Emissionshandel starte nun mit einem festen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne im Jahr 2021. Gleichzeitig hat das Bundeskabinett eine Verordnung beschlossen, um Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel zur Entlastung der EEG-Umlage einzusetzen.

Schulze: mehr klimafreundliche Heizungen

Laut Bundesumweltministerin Svenja Schulze verteuere der „höhere CO2-Preis fossile Brennstoffe und bringt uns den Klimazielen näher“. Die zusätzlichen Einnahmen würden in voller Höhe für die Entlastung von Haushalten und Unternehmen verwendet. Darüber hinaus würden Fernpendler für eine Übergangszeit vor höheren Ausgaben geschützt. „Dann werden sich künftig mehr Menschen beim nächsten Heizungstausch für die klimafreundliche Variante entscheiden“, hofft Schulze.

Preis steigt auf 55 Euro bis 2025

Der nationale Emissionshandel starte nach der Bund-Länder-Einigung nun mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne im Jahr 2021. Das entspreche brutto 7 Cent pro Liter Benzin, 8 Cent pro Liter Diesel, 8 Cent pro Liter Heizöl und 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Dieser Preis war ursprünglich erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Bis zum Jahr 2025 werden die Zertifikate mit einem auf 55 Euro ansteigenden Festpreis ausgegeben. Ab 2026 wird der Zertifikatepreis dann durch Versteigerungen ermittelt. Dabei ist für 2026 ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben.

Mit der Änderung der Erneuerbare Energien Verordnung (EEV) schafft das Bundeskabinett zeitgleich die rechtlichen Voraussetzungen, um Einnahmen aus dem Verkauf der Emissionsrechte als Bundeszuschuss zur anteiligen Finanzierung der EEG-Umlage einsetzen zu können. Diese Änderungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages. Da die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage für das Kalenderjahr 2021 am 15. Oktober 2020 veröffentlichen, ist das Inkrafttreten der Änderungen noch vor diesem Termin im Herbst 2020 geplant.

Neben den Änderungen in der EEV entscheiden die Bundesregierung und der Haushaltsgesetzgeber noch in den Haushaltsverfahren über die Bereitstellung der Mittel sowie über deren Höhe. Diese Entscheidungen werden durch die Änderungen in der EEV nicht vorweggenommen.

Das nationale Emissionshandelssystem tritt neben den EU-Emissionshandel für große Industrieanlagen und Kraftwerke. Es erfasst alle Brennstoffemissionen, die nicht bereits im EU-Emissionshandel mit einem CO2-Preis belegt sind. Das gilt unabhängig vom Sektor, in dem die Brennstoffe eingesetzt werden.

„Maßnahmen zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit“

Der höhere Zertifikatspreis bereits zum Start des Handelssystems ab 2021 kann die internationale Wettbewerbsfähigkeit von besonders energieintensiven Unternehmen beeinträchtigen. Das könne der Fall sein, wenn sie die erhöhten CO2-Kosten nicht über die Produktpreise weitergeben können. Diese unerwünschten Wettbewerbseffekte könnten zudem die Klimaschutzwirkung schmälern, falls die Kosten des Emissionshandels zu Produktionsverschiebungen mit höheren Emissionen im Ausland führen. Die Einigung zwischen Bund und Ländern schließt daher die Möglichkeit ein, Maßnahmen zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Vermeidung von Carbon Leakage einzuführen. Das geschehe nun bereits mit Beginn des Emissionshandels im Jahr 2021, ein Jahr früher als ursprünglich vorgesehen.

20.5.2020 | Quelle: BMU / BMWi | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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