Windenergie: Vergünstigte Stromtarife für Kommunen und Bürger vor Ort

Zu sehen ist ein Windpark. Vergünstigte Stromtarife für Kommunen und Bürger vor Ort sollen die Akzeptanz erhöhen.Foto: Nordex / Ulrich Mertens
Die finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern an den Umsätzen von Windenergieanlagen vor Ort soll die Akzeptanz für die Windenergie fördern.
In einem Gutachten für das Bundeswirtschaftsministerium hat die Kanzlei Becker Büttner Held ein einfach umsetzbares und rechtssicheres Modell für die finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern an der Windenergie vor Ort vorgeschlagen.

Kommunen und Bürger sollen vergünstigte Stromtarife als Beteiligung an der Windenergie erhalten. Dies schlägt die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) in einem Gutachten für das BMWi zusammen mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und dem Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) vor. Nachdem das BMWi dieses Konzept kürzlich in einem Eckpunktepapier veröffentlicht hat, ist es Teil des Gesetzgebungsverfahrens zur EEG-Novelle.

Um die Energiewende weiter voran zu bringen, ist der Ausbau der Windenergie in Deutschland dringend notwendig. Doch dieser stockt weiter. Ein Grund hierfür ist der fehlende Rückhalt bei einigen Anrainer-Kommunen und Bürgern. Durch eine finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern an den Umsätzen von Windenergieanlagen vor Ort soll die Politik die Akzeptanz fördern.

Bürger sollen einen vergünstigten Stromtarif erhalten

Windenergieanlagenbetreiber sollen einen Betrag von 0,1 ct/kWh an Kommunen zahlen, schreiben BBH, IÖW und IKEM in ihrem Gutachten. Neben der kommunalen Beteiligung empfehlen die Experten außerdem einen vergünstigten Bürgerstromtarif für private Haushalte im Umkreis des Windrads, der 20 Prozent günstiger als der lokale Grundversorgertarif sein muss. Damit könnte ein Vierpersonenhaushalt pro Jahr durchschnittlich 100 bis 200 Euro sparen. Gibt es keine vergünstigte Stromtarife, soll die Zahlung an die Kommune 0,2 ct/kWh betragen. Der Vorschlag des Forschungskonsortiums bietet hierfür ein einfach umsetzbares und rechtssicheres Modell.

„Wir erwarten, dass mit der Einführung der Beteiligungsinstrumente ein starker Anreiz für Kommunen geschaffen wird, die Errichtung von Windenergieanlagen zu unterstützen und sich aktiv in die Regionalplanung einzubringen“, erläutert BBH-Partner und Rechtsanwalt Martin Altrock. „Auch wenn die Beteiligung von Kommunen und Bürgern kein Allheilmittel gegen den stockenden Windenergieausbau ist, kann sie eine wesentliche Basis für mehr Akzeptanz sein. Und damit auch ein erhöhter Windkraftausbau in den nächsten Jahren.“ BBH-Rechtsanwalt und Partner Counsel Wieland Lehnert ergänzt: „Dabei gewährleistet das vorgeschlagene Instrument eine bestmögliche Rechtssicherheit gerade auch mit Blick auf die Anforderungen des Grundgesetzes an solche Regelungen.“

25.5.2020 | Quelle: BBH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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