Warten auf Windkraft-Regeln und Ende des PV-Deckels

Sonnenblumen mit Windkraft-AnlageFoto: Guido Bröer
Zwar liegt den Solarthemen bereits eine konkrete Formulierung für den Gesetzestext vor, mit der SPD und CDU/CSU ihren monatelangen Koalitionsstreit um Windkraftabstände und 52-GW-Photovoltaikdeckel endgültig beenden wollen. Trotzdem gibt es für die notwendigen Gesetzesänderungen noch keinen Fahrplan im Bundestag.

Der Entwurf des Gesetzestextes, auf den sich die Fraktionsspitzen vorige Woche geeinigt hatten, liegt bislang nur als interne „Formulierungshilfe“ vor. Bis heute haben die Fraktionsgeschäftsführungen aber noch keine Einigkeit erzielt, an welches laufende Gesetzgebungsverfahren sie die notwendigen Änderungen des EEG (für den PV-Deckel) und des Baugesetzbuches (für die Windenergie-Abstände) anhängen wollen. Klar ist, dass die Zeit bis zur parlamentarischen Sommerpause zu kurz ist, um ein neues Gesetzgebungsverfahren ins Rollen zu bringen. Darum müssen die geplanten Gesetzesänderungen an ein laufendes Verfahren angehängt werden.

Dieses sollte möglichst drei Kriterien erfüllen: Es sollte thematisch in den zuständigen Wirtschaftsausschuss fallen, es soll zwischen den Koalitionsfraktionen unstrittig sein, und es sollte möglichst nicht der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfen. Deshalb erschienen die laufenden Verfahren für das Kohleausstiegsgesetz, das Gebäudeenergiegesetz und das Gebäudeinfrastrukturgesetz aus verschiedenen Gründen nicht optimal. Findet sich aber kein passendes Trägergesetz, könnte sich die Angelegenheit noch weiter verzögern. Dann droht der Photovoltaikdeckel möglicherweise schon im Juli zuzuschnappen. Darauf wies gestern erneut der Bundesverband Solarwirtschaft in einem dringenden Appell hin.

Klärung in der kommenden Woche?

Wie die Solarthemen aus Koalitionskreisen erfuhren, ist man dort allerdings zuversichtlich, in der kommenden Woche ein Verfahren zu beschließen, das vor der Sommerpause zum Ziel führt.

Für die Photovoltaik wäre das eine klare Sache: Für den § 49 des EEG bestimmt die vorgesehene Formulierungshilfe: „Die Absätze 5 und 6 werden aufgehoben”. Damit wäre der Deckel Geschichte.

Windkraft wird Ländersache

Weniger Klarheit als beim PV-Deckel schafft die Große Koalition für die Windenergie. Mit ihrem Befreiungsschlag überlassen die Fraktionsspitzen die Verantwortung fast ganz den Ländern. Sie sollen entscheiden können, ob sie überhaupt generelle Mindestabstände von Wohnbebauung festlegen wollen. Für diesen Fall gibt der Bund im wesentlichen eine Höchstzahl vor: 1000 Meter. In dem internen Entwurf heißt es: „Ein Mindestabstand (…) darf höchstens 1000 von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage bis zur nächstgelegenen im Landesgesetz bezeichneten baulichen Nutzung zu Wohnzwecken betragen.”

Wird der Streit nur verlagert?

So ist nicht ausgeschlossen, dass künftig auf Landesebene der Streit fortgesetzt wird. Sollen 20 oder 5 Häuser oder gar ein einzelnes Wohngebäude als signifikante Wohnbebauung gelten? Was ist der genaue Bezug für einen pauschalen Mindestabstand am Standort einer Windkraftanlage?

Und Bayern, das einzige Bundesland, wo heute bereits mit der 10-H-Regelung ein größerer Mindestabstand als 1000 Meter rechtsverbindlich gilt, kann bei seinem Sonderweg bleiben. Dafür sorgt eine Ausnahmeregelung. In der geplanten Gesetzesbegründung soll freilich klargestellt werden, dass auch Bayern sein 10-H-Gesetz ändern kann. Aber nur, „sofern dadurch nicht grundsätzlich höhere Abstände eingeführt werden.”

28.5.2020 | Autor: Guido Bröer, Solarthemen | www.solarserver.de
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