Solardeckel wird Thema für Bundesverfassungsgericht

Das Gebäude des Bundesverfassungsgerichtes.Foto: Bundesverfassungsgericht, USW Uwe Stohrer, Freiburg
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Der Bundesverband Solarwirtschaft initiiert eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Ziel der Beschwerde ist die rechtzeitige Beseitigung des Solardeckels.

Der Solardeckel wird zum Thema für das Bundesverfassungsgericht. Denn die Solarbranche in Deutschland hat vor dem Gerichtshof in Karlsruhe Beschwerde erhoben. Sie will mittels einer einstweiligen Anordnung sichergestellen, dass die Bundesregierung eine seit Monaten angekündigte, aber immer wieder vertagte Gesetzesänderung zur Beseitigung des Förderstopps für neue Solarstromanlagen umgehend umsetzt.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hat die Verfassungsbeschwerde initiiert. Darin appelliert er eindringlich an die Mitglieder des Bundestages, in der kommenden Woche die letzte Chance zu wahren, den Solardeckel gerade noch rechtzeitig vor dem voraussichtlichen Erreichen der Förderbeschränkung zu kippen.

Beschwerdeführer: Existenz bedroht

Beschwerdeführer ist ein Solarunternehmen aus Hessen, das seine Existenz durch den in diesem Sommer erreichten Solardeckel bedroht sieht. Die Firma lege das nun gegenüber dem Gericht detailliert dar. Es beruft sich dabei auf die Verletzung seiner Grundrechte auf Eigentum aus Artikel 14 Grundgesetz. Die zur Beschwerde bevollmächtigte Berliner Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz verweist in ihrer Begründung darüber hinaus auf Paragraph 49 Absatz 6 im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Bundesregierung habe es trotz klarer gesetzlicher Frist versäumt, rechtzeitig vor Erreichen des Förderdeckels eine Neugestaltung der bisherigen Regelung vorzunehmen.

Unterstützung erhalte der Kläger von über 100 Unternehmen aus Handwerk und Energiewirtschaft aus dem gesamten Bundesgebiet. Auch sie sehen ihre unternehmerische Existenz durch den Solardeckel akut bedroht.

„Reißleine in letzter Sekunde“

„Mit der Verfassungsbeschwerde zieht die Solarbranche die Reißleine am Rettungsschirm, um in letzter Sekunde den Aufprall zu verhindern“, erläutert BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig die Initiative. Auslöser für die Beschwerde sei gewesen, dass auch in der letzten Sitzungswoche des Bundestages keine Gesetzeseinbringung erfolgte. Damit konnte der Bundesrat nicht wie erhofft am 5. Juni die Abschaffung des Solardeckels beschließen.

„Der Bundestag wird in der kommenden Sitzungswoche hoffentlich eine gütliche Einigung ermöglichen, indem er endlich verbindlich die Abschaffung des Solardeckels beschließt. Nur dann kann der Bundesrat den Fall des Solardeckels am 3. Juli besiegeln. Für diesen Fall werden wir die Verfassungsbeschwerde selbstverständlich sofort zurückziehen“, so Körnig,

Bei einer ausbleibenden Abschaffung des Solardeckels würde sich der Solarmarkt nach BSW-Einschätzung mehr als halbieren. Schon eine vorübergehende Förderunterbrechung würde massive Schäden in der Solarwirtschaft verursachen. Nach einer Repräsentativbefragung im Februar hatten sich drei Viertel der Bürger für eine Fortsetzung der Solarförderung ausgesprochen. Zuletzt hatten sich auf Initiative des BSW Ende März rund 2.000 Unternehmen aus der Energiebranche in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem dringenden Appell gewandt, den Förderdeckel für die Errichtung neuer Solardächer unverzüglich zu streichen.

8.6.2020 | Quelle: BSW e.V. | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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