Klimaziele im Gebäudebereich: Staatliche Zuschüsse in Milliardenhöhe nötig

Zu sehen ist die Luftaufnahme einer Mieterstrom-PV-Anlage. Mieterstrom ist ein Baustein die Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen.Foto: Solarimo GmbH
Erneuerbare Wärme und Mieterstrom verbessern laut Studie die Klimabilanz von Gebäuden kostengünstiger als aufwändige Dämmmaßnahmen.
Eine gemeinsame Studie von Wohnungswirtschaft und Mieterbund kommt zu dem Schluss, dass pro Jahr eine Rekordsumme zwischen 6,1 Mrd. und 14 Mrd. Euro für die energetische Sanierung von vermieteten Wohngebäuden notwendig ist. Günstiger wird es bei weniger hohen Wärmeschutzstandards und dafür mehr erneuerbarer Wärme.

Mieter und Vermieter in Deutschland befinden sich aktuell in einer Klimafalle, aus der sie nur durch massive staatliche Zuschüsse befreit werden können. Pro Jahr muss der Staat eine Rekordsumme zwischen 6,1 Mrd. bis zu 14 Mrd. Euro für die energetische Sanierung von vermieteten Wohngebäuden beisteuern, damit die Klimaziele im Gebäudebereich erreicht werden können. Ansonsten werden Mieter und Vermieter finanziell derart überbelastet, dass der soziale Frieden in Deutschland in Gefahr gerät. 

Eine neue Studie im Auftrag des Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, des Deutschen Mieterbundes (DMB) und des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV) belegt diese staatliche Förderlücke mit umfangreichen Berechnungen von Sven Bienert vom IRE|BS Instituts für Immobilienwirtschaft an der Universität Regensburg. Je nach Finanzierungsmodell bewegt sich die Lücke im höheren einstelligen oder niedrigeren zweistelligen Milliardenbereich. Berücksichtigt man die aktuell verfügbare KfW-Förderung, liegt der Fehlbetrag immer noch zwischen 5,3 Mrd. und 13,2 Mrd. Euro.

Wenn der Staat diese notwendigen Mittel für die energetische Gebäudesanierung nicht zur Verfügung stellt, sind die Klimaziele im Gebäudebereich nicht warmmietenneutral erreichbar. Das bedeutet, dass Vermieter angesichts des ambitionierten Klimaziels, den CO2-Ausstoß bis 2050 um 95 Prozent gegenüber 1990 zu senken, enorm hohe Summen in die Effizienzsteigerung ihrer Gebäude stecken müssen – die dadurch bedingten Mietsteigerungen aber höher ausfallen als die Einsparungen auf Mieterseite. Auf dieses Dilemma und das massive Finanzierungsloch hatten die drei Verbände GdW, DMB und DV bereits im Herbst 2019 in einer gemeinsamen Initiative aufmerksam gemacht. Ihre Berechnungen, damals auf Basis der dena-Leitstudie, soll die neue Studie nun wissenschaftlich belegen.

Mehr erneuerbare Wärme, weniger Dämmung

Günstiger ließen sich die Klimaziele im Gebäudebereich erreichen, wenn der Gesetzgeber für die geförderten Sanierungen etwas weniger hohe Wärmeschutzstandards verlangen würde und für die notwendige CO2-Einsparung alternative mehr „grüne“ Versorgungslösungen zum Einsatz kämen. Das können z.B. CO2-freie Wärmenetze, lokale Solarenergienutzung oder Wärmepumpen sein. In den Berechnungen der Studie wählte der Autor angesichts des großen vom Gebäudebereich geforderten Beitrags eine hohe Sanierungsrate von 2 Prozent auf KfW-55-Effizienzhausniveau, die im Einklang mit der Zielstellung des Bundes steht. Dies bewirke dann eine Absenkung der CO2-Emissionen von 13,5 Mio. Tonnen pro Jahr in diesem Bereich. Dieses Einsparungsniveau im Mietwohnungssektor würde ausreichen, um die Klimaziele 2030 zu erreichen. Es macht aber auch ein extrem hohes Förderniveau notwendig.

Mit Blick auf die konkreten Förderinstrumente zeigt die Studie, dass statt der bisherigen pauschalen Fördersätze vielmehr differenzierte und verstärkte Förderungen von Maßnahmen an der Gebäudehülle sinnvoll sind. Das würde die Anreize zur Sanierung von weniger häufig modernisierten Gebäudeteilen gezielt erhöhen und so die durchschnittlichen Sanierungsraten effektiv steigern. Um die große Bandbreite der in der Studie errechneten, notwendigen Förderungen zukünftig auf eine genauere Einzelsumme herunterbrechen zu können, sind ergänzende Forschungen unter anderem zu den spezifischen Sanierungskosten in unterschiedlichen Segmenten notwendig.

Angesichts der aktuellen Corona-Krise und der damit verbundenen wirtschaftlichen Rezession erscheinen dem Studienautor öffentliche Förderprogramme gerade zum Erreichen der Klimaziele notwendig, aber auch zur Stimulierung der Wirtschaft insgesamt.

Ordnungsrechtliche Maßnahmen sind unter aktuellen Bedingungen keine Lösung

Klarstellen möchten die Verbände GdW, DV und DMB, dass der Studienautor die ordnungsrechtliche Maßnahme „zusätzliche energetische Mindestanforderungen und deren Pönalisierung durch Vermietungsverbote“ als Lösung des Dilemmas nur unter Einschränkungen ins Spiel gebracht hat: massive Aufstockung der Fördermittel, lange Übergangsfristen, soziale Komponenten und Ausnahmeregelungen. Unter den derzeit geltenden Rahmenbedingungen halten die Verbände und der Studienautor derartige Ideen für keine sinnvolle Lösung.

Die Studie zum Förderbedarf im Gebäudebereich ist unter dem nebenstehenden Link zu finden.

9.6.2020 | Quelle: DMB | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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