Verbände fordern EE-Wärmebonus für erneuerbare Brennstoffe

Zu sehen ist ein Wärmekraftwerk in Frankfurt/Main. Für Anlagen wie diese soll es nach Vorstellung der Energie-Verbände einen EE-Wärmebonus geben.Foto: Frank Wagner - stock.adobe.com
Der Ausstieg aus der Kohleverstromung bringt die Fernwärmebranche in Zugzwang.
Im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes soll im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ein EE-Wärmebonus kommen. Mehrere Verbände aus der Energiebranche fordern vom Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu ändern und erneuerbare Brennstoffe beim EE-Wärmebonus zu berücksichtigen.

Mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung steht laut den Verbänden AGFW, BBE, BEE, FVH, BDEW, FvB und VKU ein Transformationsprozess in der Fernwärme an. Die Bedingungen der Fernwärme werden zu einem ganz wesentlichen Anteil durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bestimmt. Mit dem EE-Wärmebonus will die Bundesregierung über das Kohleausstiegsgesetz erstmals ein politisches Instrument in das KWKG implementieren, das die Wärme aus Erneuerbaren Energien (EE) in KWK-Anlagen aller Größenklassen hinweg adressiert.

Um die große Chance für EE-Wärme im KWKG volkswirtschaftlich optimal zu nutzen, bedarf es jedoch laut der Verbände einer Öffnung des EE-Wärmebonus für sämtliche Formen der Erneuerbaren Energien. Im gegenwärtigen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EE-Wärmebonus bleiben erneuerbare Brennstoffe bislang unberücksichtigt. Darin sehen die Verbände eine vertane Chance, bedeutsame Potenziale zur Dekarbonisierung der Fernwärme zu nutzen.

Die leitungsgebundene Wärmeversorgung muss insbesondere in verdichteten Siedlungsgebieten einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor leisten. Die praxisgerechte Ausgestaltung des EE-Wärmebonus durch Anrechnung von erneuerbaren Gasen, wie grünem Wasserstoff oder Biogas, und holzartiger Biomasse sowie von Großwärmepumpen schafft dafür die Voraussetzungen. Ebenso sollte der Bonus nicht nur für Neu- sondern auch für Bestandsanlagen und -netze gelten.

EU-Strafzahlungen vermeiden

Das Nutzen der bestehenden Potenziale der Fernwärme kann die Strafzahlungen in Milliardenhöhe im Rahmen der EU-Lastenteilung durch Verfehlung der deutschen Klimaschutzziele im Gebäudebereich vermeiden. Mit der praxistauglichen Ausgestaltung des EE-Wärmebonus und weiterer Rahmenbedingungen muss die Bundesregierung sehr viel entschiedener die Transformation der Kohle-KWK in Richtung klimafreundlicher Brennstoffe, klimaneutraler sowie erneuerbarer Wärme voranbringen und die Wärmenetzausbauförderung viel beherzter angehen.

Der Bundestag hat nun die Möglichkeit, mit dem Kohleausstiegsgesetz die dafür notwendigen Änderungen im KWKG umzusetzen. Das Gesamtpaket kann dann den Kohleausstieg in der leitungsgebundenen Wärmeversorgung beschleunigen, den Fokus auf Erneuerbare Wärme setzen und die Bedingungen für die Nutzung von grünem Wasserstoff verbessern. Alles zusammen hilft, die ambitionierten Ziele im Wärmemarkt zu erreichen.

9.6.2020 | Quelle: BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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