Verfassungsbeschwerde wegen der EEG-Umlage eingelegt

Zu sehen ist die PV-Anlage eines metallverarbeitenden Betriebes. Weil er im Gegensatz zu seinen großen Mitbewerbern EEG-Umlage bezahlen muss, hat der Verein Sonneninitiative e.V. Verfassungsbeschwerde eingelegt.Foto: Sonneninitiative
Für den Strom von der Photovoltaikanlage auf seinem Dach zahlt dieser metallverarbeitende Betrieb bei Frankfurt zusätzlich zu den Erzeugungskosten der PV-Anlage knapp sieben Cent EEG-Umlage pro Kilowattstunde, um die Energiewende zu finanzieren. Seine großen Mitbewerber kaufen ihren Strom, ohne sich an der Energiewende zu beteiligen.
Der Verein Sonneninitiative e.V. klagt vor dem Verfassungsgericht gegen den Besonderen Ausgleichsmechanismus im EEG, der energieintensive Unternehmen fast gänzlich von der EEG-Umlage befreit.

Nach der zu erwartenden Niederlage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ist der Verein Sonneninitiative e.V. jetzt auf der juristischen Zielgrade: Rechtsanwalt Peter Becker hat Verfassungsbeschwerde wegen der EEG-Umlage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Im Kern geht es immer noch um weit über fünf Milliarden Euro jährlich, die durch den Besonderen Ausgleichsmechanismus des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes der Industrie zu geschustert werden – zu Lasten einfacher Bürger und kleiner Betriebe. Dies ist nach Ansicht des Vereins und dem Energierechtsspezialisten Peter Becker eine ungerechtfertigte Subvention und verstößt gegen Artikel 3 (Gleichbehandlungsgrundsatz) des Grundgesetzes.

Der im Jahr 2009 in der bestehende Form eingeführte Besonderen Ausgleichsmechanismus befreit im internationalen Wettbewerb stehende, energieintensive Unternehmen fast gänzlich von der EEG-Umlage. Gleichzeitig profitieren diese inzwischen über 2.000 Unternehmen von den durch die Erneuerbaren Energien massiv gesunkenen Strompreisen an der Leipziger Strombörse.

Dadurch entsteht laut Sonneninitiative e.V. eine unrechtmäßige Quersubvention der Industrie: „Der kleine Mann, die kleine Frau, kleine Betriebe und der Mittelstand zahlen jährlich fünf bis acht Milliarden Euro mehr für ihren Strom als nötig. Die Industrie als größter Klimazerstörer Deutschlands kassiert dieses Geld in Form geringerer Stromkosten. Auch hat sie natürlich keinerlei Motivation mehr, selbst Energie und damit Klimagase einzusparen“, teilt der Verein mit.

Der Verein Sonneninitiative e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesem Unrecht ein Ende zu setzen. Er hatte dem Übertragungsnetzbetreiber Amprion schon 2017 Teile der EEG-Umlage einbehalten. Amprion hatte den Verein daraufhin verklagt und in der ersten Instanz am 1. April 2019 erwartungsgemäß Recht bekommen. Daraufhin ist der Verein mit Peter Becker in die Berufung gegangen. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte das Urteil des LG Marburg am 20. März 2020. Dies war vom Verein und Becker von Anfang an geplant. Denn diese Gerichte urteilen nicht darüber, ob das Gesetz, der besondere Ausgleichsmechanismus, rechtens ist. Sie urteilen nur, ob der Verein nach diesem Gesetz die EEG-Umlage zahlen muss.

Jetzt kommt die Zielgerade: Rechtsanwalt Peter Becker hat mit Schreiben vom 7. Mai 2020 Verfassungsbeschwerde wegen der EEG-Umlage beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Es muss die Verfassungsbeschwerde jetzt annehmen, damit die EEG-Umlage bzw. der Besondere Ausgleichsmechanismus endlich auf den Prüfstein kann.

Der Verein Sonneninitiative e.V. hat über 20.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten getragen. Einige Menschen und einige Institutionen haben ihn dabei finanziell unterstützt. Da das aber nur einen Bruchteil der Kosten abgedeckt hat, bittet der Verein um finanzielle Unterstützung. Die finanzielle Unterstützung der Verfassungsbeschwerde wegen der EEG-Umlage ist unter dem nebenstehenden Link möglich.

10.6.2020 | Quelle: Sonneninitiative e.V. | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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