Bremische Bürgerschaft will Solarpflicht in Bremen

Zu sehen ist ein Hausdach mit Photovoltaik und Solarthermie. Die Solarpflicht in Bremen zielt in erster Linie auf Photovoltaik ab.Foto: ReSys AG
Photovoltaik und Solarthermie auf einem Dach.
Das Bremer Landesparlament will, dass alle Neubauten und Bestandsgebäude, bei denen die Dachfläche vollständig erneuert wird, mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Damit ist vor allem Photovoltaik gemeint. Doch der Senat soll auch prüfen, ob eine Pflicht zur Nutzung von Solarthermie realisierbar ist.

Die Bremische Bürgerschaft will Bremen und Bremerhaven zu Solar Cities machen. Derzeit stünden beide Städte mit zusammen rund 44 MW installierter Photovoltaikleistung im Vergleich zu anderen Großstädten in Deutschland gut da. Das Potenzial sei jedoch um ein Vielfaches größer: Laut Solardachkataster ist allein auf den Dachflächen in Bremen und Bremerhaven eine theoretische Spitzenleistung von 1.550 MW und eine jährliche Stromerzeugung von 1.410 GWh möglich. Das entspricht gut 40 Prozent des derzeitigen Stromverbrauchs im Land Bremen, wenn man die Stahlindustrie ausnimmt.

Darum hat das Landesparlament diese Woche einen Dringlichkeitsantrag verabschiedet, mit dem sie die Landesregierung auffordert, sicherzustellen, dass alle geeigneten Dachflächen zukünftiger Neubauten eine Solaranlage erhalten. Das soll für alle Neubauten unter der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und den technischen Möglichkeiten gelten. Der Senat soll dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen sowie Planungsrecht, städtebauliche Verträge und Erbpachtverträge nutzen. In einem zweiten Schritt sollen auch Bestandsgebäude, bei denen der Besitzer die Dachfläche vollständig erneuert, unter die Solarpflicht in Bremen fallen. Ob unter die Solarpflicht in Bremen nur Photovoltaik oder auch Solarthermie fällt, ist in der Beschlussvorlage nicht definiert.

Mieterstrom ausbauen

In weiteren Punkten ist jedoch klar von Photovoltaik die Rede. Denn alle geeigneten öffentlichen Dächer im Bestand und alle öffentlichen Neubauten sollen mit Photovoltaik ausgerüstet werden, wenn dies wirtschaftlich rentabel ist. Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften sollen als Vorreiter der Solarenergienutzung mit Mieterstrom dienen und entsprechende Modellquartiere realisieren.

Darüber hinaus ist der Senat aufgefordert, zu untersuchen, wie er Unternehmen mit großen Hallendächern in Bremen und Bremerhaven für eine verstärke Nutzung der Photovoltaik gewinnen kann. Zudem soll Bremen weitere Photovoltaik-Freiflächenanlagen realisieren und dafür geeignete Flächen finden. Solarthermie-Freiflächenanlagen, die Kohle in der Bremer Fernwärme ersetzen könnten, erwähnt die Beschlussvorlage nicht.

Der Senat soll aber jeweils Ausbauziele für Photovoltaik und Solarthermie in Bremen und Bremerhaven bis 2025 und 2030 festlegen und sich dabei an einer möglichst vollständigen Ausschöpfung der ermittelten Solarpotenziale orientieren. Des Weiteren soll der Senat prüfen, ob er mit dem geplanten Landes-Wärmegesetz eine Pflicht zur Nutzung von Sonnenenergie durch Solarthermie oder als Ersatzmaßnahme mit Photovoltaik für den Bestand realisieren kann.

Bremen ist damit nach Hamburg, Baden-Württemberg und Berlin das vierte Bundesland, das eine Solar-Pflicht in Angriff nimmt.

12.6.2020 | Quelle: Bremische Bürgerschaft | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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