Gebäudeenergiegesetz: Impulse fehlen
Das Gebäudeenergiegesetz ist verabschiedet, doch die Impulse fehlen. Das kritisiert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Es sei zwar gut, dass das GEG nun endlich verabschiedet wurde, erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Eine Chance sei jedoch verstrichen, weil das Gesetz den Einsatz von grünem Wasserstoff im Rahmen der Innovationsklausel nur verhalten berücksichtige. Der BDEW hatte hierfür eine umfangreichere Erweiterung der Innovationsklausel vorgeschlagen. Diese sah erste Bewertungsgrundlagen für Wasserstoff auf Basis erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vor. Anstatt diesen innovativen Modellansatz umsetzen komme es nun zu einer Verschiebung des Vorhabens.
Biomethan-Regelung positiv
Die Regelungen zur Energieberatung seien ebenfalls zu eng gefasst, so dass im Gebäudeenergiegesetz Impulse fehlen. Es verweise ausschließlich auf ein unentgeltliches Beratungsangebot. Hochwertige Beratungen gingen leer aus.
Erfreulich sei hingegen nicht nur die Abschaffung des Solardeckels. Auch der nun mögliche Einsatz von Biomethan in Brennwertkesseln sei positiv. Das verbessere die Anrechenbarkeit erneuerbarer Gase im Gebäudebereich. Auch im Hinblick auf Wärme aus KWK-Anlagen beinhalte das Gesetz praxisgerechte Regelungen.
Länder sollen Windkraftausbau unterstützen
„Die Entscheidung über Abstandsregelungen beim Windenergieausbau an Land liegt durch die Länderöffnungsklausel nun endgültig bei den Bundesländern“, sagte Frau Andreae. „Der BDEW fordert die Landesregierungen auf, den Windkraftausbau aktiv zu unterstützen, indem sie auf flächenbegrenzende Regelungen mittels pauschaler Abstände verzichten.“
19.6.2020 | Quelle: BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH