Elektrohandwerk lobt GEG wegen Photovoltaik

Zwei weibliche Hände mit Scharubenzieher über Solarmodulen.Foto: ArGeMedien im ZVEH
Für das Elektrohandwerk gibt es mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz mehr zu tun.
Weil in den Verhandlungen zum Gebäudeenergiegesetz die Photovoltaik Verbesserungen erfahren hat, zeigt sich der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) zufrieden. Das betrifft zum Beispiel die Anrechenbarkeit von Photovoltaik-Strom.

Das Elektrohandwerk lobt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wegen der Photovoltaik. So sei es ein Erfolg, die Anrechenbarkeit von Strom aus Erneuerbaren Energien im Laufe der Vehandlungen final deutlich verbessert zu haben, teilte der ZVEH mit. Damit könnten sich Gebäude mit einer Photovoltaik-Anlage ohne Batteriespeicher anstelle der ursprünglich vorgesehenen 20 Prozent nun 30 Prozent der selbst erzeugten Solarenergie als Erneuerbare Energie auf den Jahresprimärenergiebedarf anrechnen lassen.

Speicher attraktiver

Für Gebäude mit Photovoltaik-Anlage und Batteriespeicher gelte nun sogar eine Anrechenbarkeit von 45 Prozent, anstatt wie zunächst vorgesehen 25 Prozent. Diese Entscheidung mache die Anschaffung von Speichern damit auch deutlich attraktiver.

Eine weitere Verbesserung stelle ferner die veränderte Berechnungsgrundlage für die Größe einer auf dem Dach eines mehrgeschossigen Wohngebäudes installierten PV-Anlage dar. Bisher wurde die Mindestanlagengröße anhand der gesamten Gebäudenutzfläche ermittelt. Das sei nun aber anders, und die Berechnungsvorschriften sähen eine Bereinigung um die Geschoßanzahl vor. So könnten künftig auch kleinere PV-Anlagen auf die Energiebilanz des Gebäudes angerechnet werden.

Mehr Prosumer möglich

Der Bauherr habe nun mehr Gestaltungsmöglichkeiten und könne wählen, wie er die Vorgaben umsetzen wollen. Das könne zum Beispiel durch bauliche Maßnahmen wie eine Dämmung oder durch den Einsatz selbst erzeugter erneuerbarer Energie geschehen. Der ZVEH setze sich ferner schon lange dafür ein, das Potential von Gebäuden als Kraftwerk zu nutzen, und das Modell des Prosumers zu stärken.

Dazu passe auch die Option im GEG, den Solarstrom auch außerhalb des Gebäudes nutzen zu können. So bestehe jetzt die Möglichkeit, ihn auch in unmittelbarer Umgebung zum Gebäude (z. B. Garage, Carport oder auf nahegelegenen Stellplätzen) und damit für das Laden von Elektrofahrzeugen zu nutzen.

Nicht alle Experten sind allerdings der gleichen Meinung wie das Elektrohandwerk. Es gibt auch durchaus Kritik am neuen Gesetz.

25.6.2020 | Quelle: ZVEH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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