Kohleausstieg und Strukturstärkungsgesetz für die Energiewende

Vor einem orangen Abendhimmel mit untergehender Sonne sind die Kühltürme eines Kohlekraftwerks zu sehen, davor Strommasten und Windkraftanlagen.Foto: Stefan Loss / stock.adobe.com
Das Bundeskabinett hat beim Kohleausstieg und für die Strukturförderung in bisherigen Braunkohleregionen Formulierungsvorschläge für die jeweiligen Gesetze vorgeschlagen, die die Regierungsfraktionen in den Bundestag einbringen sollen. Diese Vorschläge für das Strukturstärkungsgesetz enthalten auch einige Maßnahmen, die der Energiewende zugute kommen sollen.

In den kommenden Tagen geht es um das Strukturstärkungsgesetz und das Kohleausstiegsgesetz. Damit will die Regierung die derzeitigen Betreiber von Braunkohletagebauen und -kraftwerken entschädigen. RWE Power soll in den kommenden 15 Jahren insgesamt 2,6 Milliarden Euro erhalten und die LEAG KW 1,75 Milliarden Euro. Dafür schließen sie nach und nach vor allem alte Kraftwerke. Und sie sind verpflichtet, sich weiter um die Tagebauflächen zu kümmern – das waren sie allerdings auch schon zuvor. Abgesichert wird dies über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Deutschland und einer Reihe von Braunkohle-Unternehmen. Neben RWE und LEAG sind das die EnBW AG und die Saale Energie GmbH. Auch zu diesem Vertrag hat die Regierung ihren Vorschlag abgestimmt.

Strukturstärkungsgesetz

Das zweite Standbein des Kohleausstiegs ist das „Strukturstärkungsgesetz Kohle“. Es sichert den Regionen, die bislang Kohleabbau und -verstromung erduldet haben, eine finanzielle Unterstützung zu. Bis zu 40 Milliarden Euro sollen damit in die Kohleregionen bis 2038 fließen. Auch zum Strukturstärkungsgesetz hat das Kabinett eine Formulierungshilfe beschlossen. Es ist aber noch Sache des Bundestages, dies zu beraten und zu beschließen.

Förderung erneuerbarer Wärme

Als Teil dieses Gesetzespaketes will die Regierung auch weitere Gesetze novellieren. So sollen nun Anlagen, die innovative erneuerbare Wärme in KWK-Systeme bzw. Wärmenetze liefern, eine spezielle höhere Vergütung erhalten. Diese kann abhängig vom Anteil an der gesamten Wärmelieferung bei bis zu 7 Cent je Kilowattstunde liegen. Bei dieser Höchstsumme muss der Anteil innovativer erneuerbarer Wärme mindestens 50 Prozent an der Referenzwärme betragen. 

Viele neue Institute

Zur Unterstützung der Wärmewende,  insbesondere in der leitungsgebundenen Wärmeversorgung,  will die Regierung zudem ein „Kompetenzzentrum Wärmewende“ einrichten. Es soll als zentrale Anlaufstelle Gemeinden, Gemeindeverbände und Unternehmen bei der Erstellung von kommunalen Wärmeplänen sowie bei Planung, Neubau und Transformation von Wärmenetzen unterstützen. Darüber hinaus sind im Strukturstärkungsgesetz weitere Institutionen verankert, die zur Energiewende beitragen sollen. Das sind zum Beispiel ein Institut zur Erforschung alternativer, insbesondere solarer Brennstoffe in Jülich für das Rheinische Revier und ein Institut zur Erforschung emissionsärmerer Flugtriebwerke in Cottbus für das Lausitzer Revier. In Aachen, Merzbrück und Cochstedt sollen sich außerdem Einrichtungen mit Unterstützung des Bundes dem elektrischen Fliegen annehmen.

Zudem will das Verkehrsministerium Förderprogramme im Bereich alternativer Antriebe und Kraftstoffe oder Elektromobilität sowohl für die Straße als auch die Schiene aufstocken. Der Aufbau eines Fraunhofer-Instituts für Geothermie und Energieinfrastrukturen ist geplant. In der Lausitz will der Bund darüber hinaus die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für die nachhaltige Erzeugung und Nutzung von Power-to-X unterstützen. Und die Helmholtz-Gemeinschaft soll ein  Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft am Forschungszentrum Jülich einschließlich des Aufbaus von Forschungsverwertungsketten gründen. 

25.6.2020 | Autor: Andreas Witt, Solarthemen | solarserver.de
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