Photovoltaik: Mieterstrom-Contracting für Gewerbe
Photovoltaik und Mieterstrom-Contracting sind für das Gewerbe ein noch relatives Neuland. Darauf weist der Energieanbieter Polarstern hin. Dabei habe Mieterstrom auf Nichtwohngebäuden großes Potenzial für Energiewende und Klimaschutz. Aus Sicht von Polarstern gebe es keine Gründe, warum nicht mehr Bundesländer dem Beispiel aus Baden-Württemberg folgen und zügig die Photovoltaik-Pflicht auf Nichtwohngebäuden einführen. „Die Solarstromerzeugung und der Strombedarf der Unternehmen passen in der Regel ideal zusammen. Gleichzeitig haben gewerblich genutzte Gebäude ein enormes Flächenpotenzial für Solarmodule, das derzeit meist brachliegt.“ So äußerte sich Polarstern-Geschäftsführer Florian Henle.
Baden-Württemberg hatte angekündigt, ab 2022 eine gesetzlich verankerte Photovoltaik-Pflicht für alle neuen Nichtwohngebäude einzuführen. In Hamburg gilt ab 2023 eine allgemeine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten. Auch Bremen will eine solche Pflicht einführen.
„Nichtwohngebäude können den erzeugten Solarstrom oftmals noch besser direkt nutzen als es im klassischen Wohnungsbau möglich ist“, so Henle. Sowohl für Immobilienbesitzer, die vermieten, als auch für Unternehmen, die die genutzte Immobilie selbst besitzen, sei Mieterstrom-Contracting attraktiv. Denn sie müssten hierbei nicht in die erforderliche Anlagentechnik investieren. Angesichts sinkender EEG-Einspeisevergütung sei das ein wichtiger Aspekt. Schon heute sei eine Volleinspeisung des erzeugten Solarstroms nicht mehr attraktiv.
Hoher Eigenverbrauch günstiger
„Am lukrativsten ist es, möglichst viel des erzeugten Stroms vor Ort zu nutzen. Ein hoher Direktverbrauch setzt integrierte Energiekonzepte etwa mit Wärme- und Mobilitätslösungen voraus, was allerdings die Komplexität der Energieversorgung erhöht“, so Henle. Für Unternehmen und Immobilienbesitzer bedeute das einen Mehraufwand, den sie mit Mieterstrom-Contractingmodellen reduzieren.“ Das gelte einmal mehr, wenn mehrere Unternehmen in einem Gebäude untergebracht seien.
Zugleich haben Unternehmen und Immobilienbesitzer bei Mieterstrom-Contracting-Lösungen verglichen zum Netzbezug stabilere und oft günstigere Energiekosten. Schließlich setzen sich die Mieterstrompreise aus den Kosten für vor Ort erzeugten und genutzten Strom und dem Reststrombezug aus dem öffentlichen Stromnetz zusammen. „Je mehr Strom lokal erzeugt und genutzt wird, umso unabhängiger ist der Mieterstrompreis von der weiteren Entwicklung der allgemeinen Steuern, Abgaben, Umlagen und Entgelte“, erläutert Henle.
Seien in einem Gebäude mehrere Unternehmen ansässig, könne ein Dienstleister zudem alle Parteien mit Mieterstrom versorgen. Würde ein Immobilienbesitzendes Unternehmen dies tun, müsste es Aufgaben und Pflichten ähnliche der eines Energieversorgers übernehmen. Gleiches gelte, wenn ein drittes Immobilienunternehmen das Gebäude besitze und seine Mieter mit Energie versorge. Das sei aktuell für viele Immobilienbesitzer und Unternehmen die vermutlich größte Hürde bei der Installation von Photovoltaikanlagen.
25.6.2020 | Quelle: Polarstern | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH