Neubau: Mehr als zwei Drittel nutzen erneuerbare Energien zur Heizung
67,2 % der im Jahr 2019 neu gebauten Wohngebäude werden ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg der Anteil erneuerbarer Energien als Quelle der Heizung damit leicht an (2018: 66,6 %). Als primäre, also überwiegend eingesetzte Energiequelle erreichten erneuerbare Energien zur Heizung im Jahr 2019 einen Anteil von fast der Hälfte (47,7 %) an den insgesamt 108.100 neuen Wohngebäuden.
Zu den erneuerbaren Energien zählen Geothermie, Umweltthermie, Solarthermie, Holz, Biogas/Biomethan sowie sonstige Biomasse. Zu den konventionellen Energien zählen Öl, Gas und Strom. Fernwärme stellt eine weitere Energiequelle dar.
Mit 42,7 % waren Wärmepumpen (die bei der Energiegewinnung mittels Geo- und Umweltthermie zum Einsatz kommen) die wichtigste primäre Energiequelle für die Heizung vor Gas, das in 41,9 % der Neubauten eingesetzt wurde. Der Anteil von Gas nimmt dabei in den letzten Jahren ab (2018: 43,0 %; 2017: 47,7 %). Die übrigen Energiequellen erreichten zusammen 15,4 %. Wurde in neuen Wohngebäuden eine weitere (sekundäre) Energiequelle eingesetzt, waren dies bevorzugt die erneuerbaren Energieträger Solarthermie (15,2 %) und Holz (13,8 %).
BEE: Wohnungswirtschaft und Gewerbeimmobilien haben Nachholbedarf
Laut Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) besteht im Bereich der Wohnungswirtschaft und der Gewerbeimmobilien aber weiter großer Nachholbedarf für erneuerbare Energien zur Heizung. „Ohne einen starken Einzug Erneuerbarer Energien wird der Gebäudesektor weiter das Problemkind der Energiewende bleiben. Die Erzeugung auf den Gebäuden und die starke Implementierung von Erneuerbaren Energien in hauseigene Energieinfrastrukturen stehen jetzt auf der Tagesordnung. Auch wenn die Zahlen im Neubau gut sind, muss nun der Bestand in den Fokus genommen werden. Hier wird es ohne konkrete Vorgaben nicht gehen“, so Simone Peter, Präsidentin des BEE.
Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg haben mit einer Pflicht zur Nutzung von Solarenergie für alle Neubauten und bei umfassenden Dachsanierungen wichtige Vorgaben auf den Weg gebracht. Andere Bundesländer sollten sich hier anschließen und in Landesklimagesetzen sowie in den jeweiligen Landesbauordnungen entsprechende Rahmensetzungen vornehmen. Es braucht einen kräftigen Anstoß, um den Gebäudebestand zu dekarbonisieren.
Dabei wird es auch darauf ankommen, bei den Gewerbeimmobilien einen besonderen Fokus zu setzen. Die oft großen Dachflächen müssen zügig für Erneuerbare Energien nutzbar werden. „Bundesländer müssen den Einsatz Erneuerbarer Energien nicht nur im Neubau, sondern auch bei der Sanierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien vorschreiben. Es braucht eine Pflicht zur Einbindung Erneuerbarer Erzeugung“, so Peter.
6.7.2020 | Quelle: Destatis, BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH