Bayrischer Landtag: Kein Vertrauensschutz für geplante Windkraftanlagen

Bayerische bäuerliche Landwirtschaft, im Hintergrund die Alpen, rechts davor, kaum zu erkennen, ein WindparkFoto: ARochau / stock.adobe.com
Einer von wenigen Windparks in Bayern am Alpenrand.
Der bayerische Landtag hat mit den Stimmen der Regierungskoalition die Landesbauordnung geändert. Ziel ist es, für einen Teil von Windkraftanlagen den Bestand zu sichern, Doch einige Anlagen können nun nicht mehr gebaut werden. SPD , Grüne und FDP beklagen, damit werde der Vertrauensschutz von Investoren verletzt.

„Durch diese Gesetzesänderung werden bereits genehmigte Bauten zu Schwarzbauten“. So kommentiert Martin Stümpfig von den Grünen das Aus für 17 Windkraftanlagen (WKA) in Bayern. Die wurden noch vor der 10H-Abstandsregel geplant, aber bislang nicht vollständig errichtet.Jetzt werde deren Vertrauensschutz verletzt.

Debatte um Vertrauensschutz

Auch CSU und die Freien Wähler hatten die Gesetzesänderung angestrebt. Sie wollten einzelnen bereits vor einigen Jahren geplante Windkraftanlagen den Betrieb ermöglichen. Deren Bau hatte sich zum Teil aufgrund von Gerichtsklagen verzögert. Nach Beschluss der 10-H-Regelung wären sie nicht mehr genehmigungsfähig gewesen. Und auch auf die bereits erteilte Baugenehmigung konnten sie sich nicht mehr berufen. Denn sie wollten bzw. mussten inzwischen andere Anlagen als die ursprünglich vorgesehenen, teils nicht mehr verfügbaren, installieren. Dieser Umstand war auch von Richtern bemängelt worden. Allerdings gaben sie den Hinweis, dass dieser Mangel eventuell durch die Änderung der Bauordnung zu heilen sei.

Schutz nur wenn gebaut

Darum ging es nun bei der Änderung der Bauordnung. Uneinig waren sich CSU und Freie Wähler auf der einen und SPD, Grüne sowie FDP auf der anderes Seite, welchen Anlagen sie eine Zukunft ermöglichen wollten. Die Freien Wähler fügten sich offenbar der CSU. Die wollte Vertrauensschutz nur für die bereits gebauten Anlagen, die aber um ihre Genehmigung noch fürchten mussten, gewähren. Anlagen, für die zwar bereits aufwändige Vorarbeiten wie die Fundamente erfolgt waren, die aber noch nicht gebaut waren, wollten die Koalitionäre aber ihre Zustimmung verweigern.

Investoren im Glück oder Pech

Der CSU-Abgeordnete Alexander König hatte im Ausschuss des Landtages erklärt, die Investoren der noch nicht fertiggestellten Windräder verdienten keinen Vertrauensschutz. Sie hätten das Risiko eines Scheiterns in Kauf genommen.

Dieser Entschluss verhindert so nach Aussage des Bundesverbandes Windenergie Bayern mindestens einen Windpark mit 13 Anlagen in Wargolshausen. Betroffen sind auch je zwei Windräder in den Kreisen Main-Spessart sowie Regen und eines im Landkreis Freising.

Auf bestehende Gesetze zu vertrauen sei ein in Deutschland üblicher Grundsatz, befinden Vertreter der Windbranche. Auf diesen hätten sich Investoren bislang auch in Bayern verlassen können. Doch seit Mittwoch sei das nicht mehr so sicher. Auf jeden Fall sei der Landtagsbeschluss ein Tiefschlag für die letzten Überreste bayerischer Windenergieplanungen..

Zehn bereits fertig gebaute Windkrafanlagen in der Rhön dürfen sie sich nun weiterdrehen, auch wenn sie nicht der 10-H-Regelung entsprechen. Das wurde mit der Änderung der Bauordnung ebenfalls beschlossen.

10.7.2020 | Autor: Heinz Wraneschitz, Andreas Witt, Solarthemen | solarserver.de
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