Neuer Innovationsfonds der EU bietet Zuschüsse auch für Erneuerbare
Der Innovationsfonds speist sich aus Einnahmen der Versteigerung von Emissionszertifikaten im Rahmen des Emissionshandelssystems der EU. Aus dem Innovationsfonds will die Kommission „bahnbrechende Technologien“ in den Bereichen erneuerbare Energien, energieintensive Industriezweige, Energiespeicherung sowie Kohlenstoffabscheidung, -nutzung und -speicherung fördern. Der Fonds soll den grünen Aufschwung anstoßen und außerdem zukunftssichere Arbeitsplätze auf lokaler Ebene schaffen, den Weg für Klimaneutralität eben und die technologische Führungsrolle Europas in der Welt stärken. Die jeweiligen Aufrufe verbindet die Kommission mit einer Reihe Auswahlkriterien. Für kleine Projekte mit einem Investitionsvolumen von bis zu 7,5 Millionen Euro will sie diese allerdings vereinfachen. Für diese kleinen Projekte soll es Ende 2020 einen eigenen Aufruf geben.
Bis zu 60 Prozent Zuschuss
Über den Fonds will die Kommission bis zu 60 Prozent der Kapital- und operativen Kosten übernehmen, die mit einer Innovation verbunden sind.
Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans erklärt, die EU wolle eine Milliarde Euro in vielversprechende marktreife Projekte investieren, z. B. in sauberen Wasserstoff oder andere CO2-arme Lösungen für energieintensive Industriezweige wie die Stahl-, Zement- und Chemieindustrie. „Wir werden auch Energiespeicherung, Netzlösungen sowie Kohlenstoffabscheidung und -speicherung unterstützen. Diese Großinvestitionen werden dazu beitragen, die EU-Wirtschaft wieder in Gang zu bringen und einen grünen Aufschwung anzustoßen, der uns bis 2050 zur Klimaneutralität führt.“
10 Milliarden Euro bis 2030
Für den Zeitraum 2020 bis 2030 soll der Innovationsfonds rund 10 Milliarden Euro aus der Versteigerung von Zertifikaten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems bereitstellen. Außerdem kommen die nicht ausgezahlten Einnahmen aus dem Vorläuferprogramm des Innovationsfonds, dem NER-300-Programm, hinzu.
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht somit offen für Projekte in förderfähigen Sektoren aus allen EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen. Die Mittel können auch in Verbindung mit anderen öffentlichen Finanzierungsmöglichkeiten, wie staatlichen Beihilfen oder anderen EU-Förderprogrammen, verwendet werden. Die Kommission bewertet die Projekte anhand ihres Potenzials zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen, ihres Innovationspotenzials, ihrer finanziellen und technischen Reife sowie ihres Expansionspotenzials und ihrer Kosteneffizienz.
Antragsfrist für große Projekte: 29.10.2020
Die Antragsfrist des ersten Aufrufs für große Projekte endet am 29. Oktober 2020. Unternehmen und Behörden können bis dahin Projektvorschläge über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal einreichen. Dort werden auch weitere Einzelheiten zum allgemeinen Verfahren erläutert.
Die Verwaltung des Innovationsfonds übernimmt die Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA). Wogegen die Europäische Investitionsbank vielversprechende Projekte unterstützt, die ihre vollständige Anwendungsreife noch nicht erreicht haben.
10.7.2020 | Autor: Andreas Witt, Solarthemen | solarserver.de
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