Große Pläne für die Windenergie auf See

Ein Reihe von Windkraftanlagen auf dem MeerFoto: zentilia / stock.adobe.com
Die Bundesregierung hat ihren Entwurf für das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) in den Bundestag eingebracht. Damit will sie die Ausbaumengen deutlich erhöhen. Doch die Offshore-Windverbände und auch einge Bundesländer sind mit dem Ansatz im Entwurf nicht zufrieden.

Die Windenergie auf See hat einige starke Freunde. So forderten die Nordsee-Anrainerstaaten beim Ministertreffen der Nordsee-Energiekooperation (NSEC) am 6. Juli europäische Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit im Bereich Offshore-Windenergie. Die NSEC ruft die EU-Kommission dazu auf, Rahmenbedingungen auf EU-Ebene zu erarbeiten, die EU-Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von grenzüberschreitenden Projekten, angemessene Strommarktregeln sowie eine verbesserte und effiziente EU-Finanzierung umfassen.

Offshore-Wind verzehnfachen

Wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bei diesem Treffen erklärte, belaufe sich der potenzielle europäische Beitrag von Offshore-Windenergie bis 2050 auf mehr als das Zehnfache der aktuellen installierten Leistung von 22 Gigawatt (GW) Dafür müsste die jährliche Zuwachsrate der installierten Leistung allerdings von derzeit 3 GW in den kommenden Jahren beträchtlich erhöht werden.

Das hat sich die Bundesregierung auch mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz vorgenommen. Bis zum Jahr 2030 sollen sich Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 20 GW vor der deutschen Küste drehen. Bis 2040 sollen es 40 GW werden.

0-Cent-Gebote als Herausforderung

Wichtig ist zunächst, die Höchstwerte für Ausschrei­bungs­termine wieder anzuheben. Denn nachdem es in vorherigen Ausschreibungen 0-Cent-Gebote gegeben hatte, müsste dieser Betrag eigentlich als Höchstwert für kommende Ausschreibungen gelten. Dann könnte es aber schwierig werden, genug Gebote zu erhalten. Dennoch scheint es für die Regierung auch nicht ausgeschlossen, dass es zu mehreren 0-Cent-Geboten kommt. Daher will sie das Ausschreibungsverfahren komplexer machen. Sie sieht im Gesetzentwurf vor, eine zweite Gebotskomponente einzuführen, um alle 0er-Gebote miteinander konkurrieren zu lassen. Sie sollen zusätzliche Beträge bieten, die sie für den Zuschlag bereit sind zu zahlen. Die Versteigerungsrunden soll die Bundesnetzagentur so lange fortsetzen, bis nur noch ein Anbieter übrig ist.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore (BWO) sprechen sich dagegen aus. Die Pläne der Regierung erhöhten die Investitions- und somit auch die Stromgestehungskosten.

Sowohl der BWO als auch der BDEW möchten die Fördersystematik grundsätzlich ändern und sehen gerade bei der Offshore-Windkraft einen guten Ansatzpunkt. Sie wollen das System der derzeitigen Marktprämien verändern. Stattdessen fordern sie „Differenzverträge“, so der BWO, bzw. eine „symmetrische Marktprämie“, so der BDEW. Hinter beiden Begriffen verbirgt sich eine feste Vergütung für gelieferten Strom, deren Höhe bei einer Ausschreibung zu ermitteln ist. Allerdings sollen auch Gelder auf das EEG-Konto zurückfließen, wenn der Marktpreis höher als die Vergütung ist.

Widerspruch bei Ländern

Fünf norddeutsche Bundesländer sehen das ähnlich. Die Energieminister und -senatoren von Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen war­nen vor der geplanten Novelle des WindSeeG. Stattdessen präferieren sie ein ähnliches Modell wie die Verbände mit festen Vergütungen. Sie verweisen auf Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien und Polen. Sie wendeten dieses Modell bereits erfolgreich an.

Vielleicht würde die Angleichung der Modelle auch die angestrebte europäische Kooperation vereinfachen.

17.7.2020 | Interview: Andreas Witt, Solarthemen | solarserver.de
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