100 Millionen Euro für Klimaschutz in Kommunen

Blick auf ein Dorf am Rand eines Gebirgszuges, hinter dem gerade die Sonne aufgeht.Foto: Robert Wiedemann/Unsplash
Sonnenaufgang für manche Kommune: es gibt mehr Geld für den Klimaschutz.
Im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes können Kommunen insgesamt zusätzlich 100 Millionen Euro für Klimaschutzprogramme aus der Nationalen Klimaschutzinitiative abrufen. Finanzschwache Kommunen müssen dabei keinen Eigenanteil leisten.

100 Millionen Euro stehen für Programme zum Klimaschutz in Kommunen zusätzlich zur Verfügung. Sie stammen aus dem Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung wie das Bundesumweltministerium mitteilte. Die Mittel sind Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), die die Kommunen auch berät.

Um Kommunen die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen trotz finanzieller Belastungen durch die Coronakrise zu ermöglichen, stehen die Mittel zwischen dem 01.08.2020 und dem 31.12.2021 zusätzlich bereit. Außerdem gelten nun Änderungen an drei kommunalen Förderprogrammen der NKI.

So gebe es nun in der Kommunalrichtlinie eine Erhöhung der Förderquoten um jeweils zehn Prozentpunkte in allen Förderschwerpunkten. Ferner erhöhe sich die Förderquote im Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ von 75 Prozent auf bis zu 80 Prozent. Des weiteren ändere sich die Förderquote für „kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ von 70 Prozent auf bis zu 80 Prozent.

Hiervon profitierten Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine, kulturelle Einrichtungen oder Hochschulen. Der Mindesteigenanteil, den die Antragsteller selbst finanzieren müssen, falle nun geringer aus.

Eigenanteil für klamme Kommunen gestrichen

Finanzschwache Kommunen werden bis Ende 2021 zudem von der Pflicht, einen Eigenanteil zu leisten, befreit. Für bestimmte Ausgaben, die zuwendungsfähig sind, könnten sie zudem eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent erhalten.

Die Definition zu finanzschwachen Kommunen sei dahingehend erweitert worden, dass auch diejenigen Kommunen profitierten, die erst kürzlich in eine finanzielle Notlage geraten seien. Als finanzschwach gelten demnach künftig alle Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen, oder denen eine Bescheinigung der Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht vorliege.

Die verbesserten Förderbedingungen gelten für ab dem 01. August 2020 eingehende Anträge und Projektskizzen. Die Antragstellung könnte zudem im Rahmen der Kommunalrichtlinie ganzjährig erfolgen. Die Auswahlverfahren in den beiden Förderaufrufen seien wettbewerblich ausgestaltet und zweistufig. Projektskizzen können Antragsteller im Herbst (01. September bis 31. Oktober) und im Frühjahr (01. März bis 30. April) einreichen.

27.7.2020 | Quelle: Nationale Klimaschutzinitiative| solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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