Österreich: Entwurf des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes vorgelegt

Zu sehen ist die österreichische Bundesministerin für Klimaschutz Leonore Gewessler, die den Entwurf des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes vorgelegt hat.Foto: BKA / Andy Wenzel
Die österreichische Bundesministerin für Klimaschutz Leonore Gewessler hat den Entwurf des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes vorgelegt.
Der Branchenverband Photovoltaic Austria sieht in dem Gesetzentwurf das Potenzial für eine Solar Revolution in Österreich. Es sind jedoch noch Anpassungen notwendig, um dieses Potenzial vollständig nutzen zu können.

Nach intensiven Monaten mit harter Arbeit haben die österreichische Bundesministerin für Klimaschutz Leonore Gewessler und Staatssekretär Magnus Brunner heute den Entwurf des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes präsentiert. Damit legten sie nach Einschätzung des Branchenverbandes Photovoltaic Austria das bisher ambitionierteste Energiegesetz vor. Es hat das Potenzial, ein Meilenstein in der Energiegeschichte Österreichs zu werden.

Speziell für die Photovoltaik sieht es einige wichtige Neuerungen vor, die ab dem kommenden Jahr einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung bis 2030 liefern sollen. Mit dem lang ersehnten und bevorstehenden Gesetz soll die PV-Stromproduktion um 11 Terrawattstunden ausgebaut und somit die aktuell installierte PV-Leistung in Österreich mehr als versechsfacht werden. „Einige wesentliche Punkte, für die wir uns seit langem einsetzen, sind berücksichtigt worden. Die nächsten Wochen müssen jedoch noch genutzt werden, um wichtige Details im Entwurf anzupassen, damit der Grundstein für eine echte Solar Revolution auch tatsächlich gelegt wird“, zeigt sich Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria, optimistisch.

Eckpunkte für die Solar-Revolution

Der Entwurf des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes sieht einen Mix aus Einmal-Zuschüssen (Investitionsförderung) und Markprämien für neue Projekte vor, um die gesamte Anwendungspalette der PV vollständig zu nutzen. Für die Investitionsschiene (möglich für Anlagen bis 500 kW) werden jährlich 60 Mio. Euro zur Verfügung stehen und für das neue System der Marktprämien wird ein jährlicher geförderter Ausbau von 700 MW ermöglicht.

Damit soll im Fördersystem Treffsicherheit für den geplanten Ausbau in allen Anlagengrößen angestrebt und neue Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen und Unternehmen geschaffen werden. Der Entwurf sieht zudem auch Erleichterungen für den Netzanschluss von kleineren Anlagen (<20 kW) vor, um hier einen weiteren Schritt in Richtung Barrierenabbau zu gehen und diese Anlagen jedenfalls ohne Mehrkosten anzuschließen.

Hier müssen aber auch für größere Photovoltaik-Anlagen transparente Bedingungen vorgelegt werden. Auch wird in Zukunft die Größenbeschränkung der Anlagen die Förderwürdigkeit nicht mehr limitieren. Bisher schränkte diese Grenze in der Tarifförderung die maximale PV-Anlagengröße ein, obwohl am Dach in vielen Fällen Platz für mehr Module wären. Neu ist auch die zukünftige Förderbarkeit von Photovoltaik-Anlagen auf geeigneten Freiflächen. Hier setzt die Klimaschutzministerin einen weiteren wichtigen Schritt, um eine breite Anlagenvielfalt zu ermöglichen.

Mehrere Antragszeitpunkte pro Jahr sollen endlich Kontinuität für die Branche sowie für Sonnenstromnutzer*innen ermöglichen. Eine weitere wichtige Rahmenbedingung ist die vorgesehene Transparenz bei den verfügbaren Netzkapazitäten, da sie Planungssicherheit bei den Bürger*innen und Unternehmen schafft. Zudem ist dies die Grundlage für einen zielführenden Ausbau. Für den Einsatz von Stromspeichern sieht das Gesetz ebenfalls eine Fördermöglichkeit vor. Diese sollen bis 50 kWh per Investitionszuschuss gefördert werden. Neu ist auch, dass die Förderabwicklung durch eine zentrale Abwicklungsstelle durchgeführt und somit vereinfacht wird. Über das völlig neue Konzept der Bürger- und Erneuerbaren-Energiegemeinschaften soll besonders eine dezentrale Stromversorgung etabliert und die regionale Stromerzeugung in der Gemeinschaft ermöglicht werden.

Wichtige Adaptierungen im Entwurf noch erforderlich

Der Entwurf lässt durchaus Grund für Optimismus zu. Jedoch sind noch einige wichtige Punkte bis zur Finalisierung des Gesetzes vorzunehmen. Dazu zählen besonders die geplanten Reihungskriterien in der Investitionsförderung. Paierl: „Die Photovoltaik bietet durch ihre unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten so viel Anwendungsspielraum, der eine breite Bürgerbewegung bei der Solar Revolution ermöglicht. Wie auch die Bundesministerin heute sagte: ‚Alle Menschen sollen an der Energiewende teilhaben können‘. Um den Turbo zu starten, ist eine weitere differenzierte Ausgestaltung des Gesetzes notwendig, denn Förderungen müssen effizient aber auch gut handhabbar sein. Dementsprechend wirft das angekündigte Reihungskriterium in der Investitionsförderung noch Fragen auf, das jedenfalls nicht zusätzlichen Aufwand und Unsicherheiten verursachen darf.“

Ebenso braucht man fixierte Fördermittel für die einzelnen Anwendungssegmente. Die Anwendungsbreite ist bei der weiteren Finalisierung des Gesetzes noch mehr zu beachten. Der geplante Abschlag auf die Förderhöhe von 30 % für Freiflächen ist unerwartet hoch und nachzubessern. Offene Punkte sind unter anderem auch der Umgang mit der aktuellen gesetzlichen Situation für tarifgeförderte Anlagen. Die kommenden Wochen müssen für die letzten Korrekturen des Gesetzes genutzt werden, damit für Österreich die aktuelle Chance, der vollständig erneuerbaren Stromversorgung, endlich genutzt wird. „Der Ball wird nun weitergespielt. Basierend auf dem neuen Gesetz müssen die Bundesländer dann nachziehen und ihre Landesgesetze anpassen. Hier erwarten wir ein starkes Bekenntnis und dementsprechend PV-freundliche Rahmenbedingungen“, fordert Paierl.

Weitere Informationen sowie der Entwurf des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes werden demnächst unter dem nebenstehenden Link verfügbar sein.

16.9.2020 | Quelle: Photovoltaic Austria | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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