SPD: CO2-Preis zwischen Mieter und Vermieter aufteilen!

HeizkostenabrechnungFoto: Adobe Stock, M. Schuppich
Den künftigen CO2-Preis möchte die SPD in der Heizkostenabrechnung aufteilen.
Ein Eckpunktepapier dreier SPD-geführter Bundesministerien sieht vor, den vom künftigen CO2-Preis verursachten Heizkostenanteil ab Januar 2021 hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen.

Nach dem Papier, das den Solarthemen vom Umweltministerium zur Verfügung gestellt wurde, wollen die SPD-Ministerien das viel beklagte Mieter-Vermieter-Dilemma durchbrechen. Vermieter sollen maximal die Hälfte vom künftigen CO2-Preis als Nebenkosten auf die Miete umlegen dürfen. Nach aktueller Rechtslage wären hingegen die CO2-Kosten als Teil der Brennstoffkosten voll umlegbar. Für den Hausbesitzer entstünde somit kein Anreiz, ein Mietgebäude zu sanieren.

Mandat aus dem Klimaschutzprogramm

Der SPD-Vorschlag wurde in den Ministerien für Umwelt, Justiz und Finanzen erarbeitet. Eine offizielle Reaktion des Koalitionspartners steht noch aus. Die SPD-Ministerien berufen sich auf einen Prüfauftrag, der mit dem Klimaschutzprogramm samt CO2-Preis im Herbst 2019 vom Bundeskabinett beschlossen worden sei.

Voraussetzung für den SPD-Vorschlag ist, dass der Brennstofflieferant den CO2-Preis in seiner Rechnung ausweisen müsste. Da im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) dieser Preis nur von 2021 bis 2025 festgelegt ist, soll die vorgeschlagene 50-Prozent-Regelung zunächst auch nur für diese Phase beschlossen werden. Für die Folgejahre, wenn sich der Preis durch Versteigerung der Zertifikate bilden soll, sei eine Anschlussregelung zu entwickeln.

In welchem Regelwerk die hälftige Aufteilung des CO2-Preises vom Gesetzgeber unterzubringen sei, lässt der SPD-Vorschlag offen. Infrage kämen dafür das Gebäudeenergiegesetz, die Heizkostenverordnung, das Bürgerliche Gesetzbuch und die Betriebskostenverordnung.

Keine Ausnahmen erlauben

Auch Sonderfälle möchten die SPD-Ministerien dabei einbezogen wissen. So will die SPD zum Beispiel auch Anbieter von Wärmecontracting verpflichten, den CO2-Preisbestandteil in der Abrechnung auszuweisen. Auch die mehr als 5 Millionen Gas-Etagenheizungen, bei denen in der Regel die Mietpartei selbst einen Vertrag mit dem Gaslieferanten hat, seien zu berücksichtigen, so das Eckpunktepapier. Hier sollten Mieter einen Erstattungsanspruch an die Vermieter bekommen. Grundsätzlich solle die Neuregelung für Wohn- und Gewerbeimmobilien gleichermaßen gelten.

In den nächsten beiden Jahren will die SPD nur Erdgas und Heizöl einbeziehen. Fernwärme und andere wenig bedeutende Brennstoffe wie Kohle sollten vorerst ausgenommen sein.

Die SPD erwägt auch diverse Härtefallregelungen, die aber wegen des zunächst geringen CO2-Preises erst in späteren Jahren geprüft werden sollen. 

21.8.2020 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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