EEG: Regelungen für Altanlagen bleiben offen

Portraitfoto von Peter AltmaierFoto: BMWi / BPA/ Steffen Kugler
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. Er enthält unter anderem wie erwartet Ausschreibungen für Solardachanlegen. Regelungen für Altanlagen stehen hingegen noch aus.

Im neuen EEG bleiben konkrete Regelungen für Altanlagen offen. Das erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im Rahmen der Präsentation der Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Den Entwurf hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Nun geht der Entwurf in Bundestag und Bundesrat, wo noch Änderungen zu erwarten sind.

Laut der Novelle sollen ausgeförderte Anlagen übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten reduzierten sich, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden. Diese Zusagen benötigen aber noch eine konkrete Ausgestaltung.

„Wir werden Lösungen anbieten“, versicherte Altmaier. Es solle einen runden Tisch mit den relevanten Akteuren geben, der bis November konkrete Ergebnisse über die Zukunft der Altanlagen liefern soll. Diese sollen dann „in das EEG eingespeist werden“.

Ausschreibungen für Solardächer kommen – „höhere Wirtschaftlichkeit“

Mit der Novelle kommt es auch zu den von der Branche kritisierten Ausschreibungen für Solardachanlagen. Altmaier verteidigte das mit dem Verweis auf die größte Wirtschhaftlichkeit. „Wir rechnen mit einer hoher Nachfrage nach Solardachflächen. So werden wir uns sehr schnell den Wirtschaftlichkeitswerten nähern.“ Am Ende erhalte man für die gleich EEG-Umlage mehr Solarstrom. Das Ziel sei, die EEG-Umlage im laufenden Jahr auf 6,5 Cent und im nächsten auf 6,0 Cent zu senken. Vor der Bundestagswahl 2021 strebt Altmaier aber noch zusätzliche Senkungsschritte bei der Umlage an.

Ebenfalls noch unklar ist, welche Regelungen es zur Befreiung von der EEG-Umlage für die Erzeugung von grünen Wasserstoff geben wird. Auch hier sind noch Prüfungen geplant, um konkrete Regelungen noch im laufenden Jahr zu entscheiden.

Smart-Meter-Pflicht: Kleinanlagen sollen „sichtbar“ sein

Dagegen bleibt es bei der geplanten Smart-Meter-Pflicht für kleine PV-Anlagen. Das Ministerium begründete dies damit, dass diese Anlagen im Netz „sichtbar“ sein sollten. Außerdem genügten viele der Anlagen sonst nicht den notwendigen Sicherheitsstandards für einen etwaigen Cyberangriff.

Was den Bau von Solaranlagen auf Freiflächen betrifft, erweitert der Entwurf die Standorte. So dürfen diese PV-Anlagen künftig bis zu 200 statt bisher 110 Metern von Autobahnen entfernt entstehen.

Die Novelle nennt zudem neue Ausbauziele für die Photovoltaik. Diese liegen bei 63 Gigawatt für 2022, 73 Gigawatt für 2024, 83 Gigawatt für 2026, 95 Gigawatt für 2028 und schließlich 100 Gigawatt im Jahr 2030.

Neues Ziel: 100 Prozent EE-Strom vor 2050

Außerdem hat die Bundesregierung das Ausbauziel erneuerbarer Energien bis 2050 erhöht. So sollen „100 Prozent des in Deutschland erzeugten und verbrauchten Stroms vor 2050 klimaneutral sein“. Auch das 65 Prozent-Ziel für 2030 könnte noch angehoben werden, je nachdem, was die EU hinsichtlich ihres Klimaziels konkret entscheiden wird.

Parallel hat das Bundeskabinett mit dem Bundesbedarfsplangesetz ein zweites Gesetz auf den Weg gebracht, das den Netzausbau regeln soll. „Wir brauchen den Ausbau, um Strom aus dezentralen Regionen etwa im Norden abtransportieren zu können“, so Altmaier. Dabei gehe es darum, den Leitungsbau um 50 Prozent zu erweitern. Dafür soll die Kapazität bestehender Netze ausgebaut werden. Es solle aber auch eine neue Gleichstromtrasse zwischen dem Norden und NRW entstehen.

21.9.2020 | Autor: Oliver Ristau
© Solarthemen Media GmbH

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