200.000 PV-Anlagen in Bayern droht Vergütungsstopp

Eine Photovoltaikanlage auf einem roten Dach.Foto: stock.adobe.com / diyanadimitrova
Der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft warnt vor einem Förderstopp für jede dritte PV-Anlage in Bayern. Noch haben viele Eigentümer ihre Anlagen nicht beim Marktstammdatenregister gemeldet.

200.000 PV-Anlagen in Bayern droht ein Vergütungsstopp. Darauf weist der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) hin. Demnach hätten erst zwei Drittel aller Eigentümer die erforderliche Meldung an das Marktstammdaten-Register abgegeben. „Es wäre doch ein Jammer, wenn die Anlagenbetreiber ab Februar 2021 kein Geld mehr für den eingespeisten Strom vom Netzbetreiber erhalten. Da hilft nur schnell die Anmeldung im Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur nachzuholen und damit ist der Zahlungsfluss sichergestellt.“ Das sagt Detlef Fischer, Geschäfts-führer des VBEW.

Fast alle der rund 600.000 Photovoltaik-Anlagen in Bayern erhalten für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom regelmäßig eine Vergütung von ihrem Netzbetreiber. Diese Zahlung liegt deutlich über dem Marktwert. Für die Differenz kommen alle Stromkunden über die EEG-Umlage auf. Neben vielen Privilegien haben die Anlagenbetreiber aber auch die Pflicht, ihre Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden.

Vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen (einschließlich Stromspeicher) müssen bis zum 31.01.2021 registriert sein; danach in Betrieb genommene Anlagen bereits einem Monat nach Inbetriebnahme der Anlage. Bundesnetzagentur und Stromnetzbetreiber informieren die Anlagenbetreiber regelmäßig über diese von ihnen zu erledigende Aufgabe. Nun droht aber rund 200.000 PV-Anlagen in Bayern der Vergütungsstopp, denn sie sind noch nicht registriert. Diese Arbeit ist mit ein paar Klicks im Internet erledigt. Auch für ungeübte Internetnutzer ist das in einer halben Stunde geschafft. Es gibt aber diverse Vermutungen, warum das so schleppend vonstattengeht. „Die Daten im Marktstammdatenregister sind für jedermann zugänglich. Da werden wohl einige Anlagenbetreiber auch Angst vor dem Finanzamt haben, denn der recht ordentliche Gewinn aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage muss regelmäßig versteuert werden“, resümiert Fischer.

6.10.2020 | Quelle: VBEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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