Bundestag beschließt CO2-Preis

Heizöl-Betankung eines GebäudesFoto: AdobeStock, U.-J. Alexander
Heizöl bekommt ab Januar einen CO2-Aufschlag von voraussichtlich 7 Cent pro Liter
Gestern hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen, mit dem ab 2021 der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe zunächst auf 25 Euro pro Tonne festgelegt wird. In den darauffolgenden 4 Jahren soll er progressiv ansteigen bis auf 55 Euro pro Tonne im Jahr 2025.

Für erneuerbare Energieträger erhöht dies die Wettbewerbschancen. Heizöl beispielsweise dürfte sich ab 2021 um etwa 7 Cent pro Liter verteuern, ab 2022 um 8 Cent. Mit dem Gesetzesbeschluss setzt der Bundestag zum einen den Kompromiss zum CO2-Preis um, der im Vermittlungsausschuss mit den Bundesländern vor einem Dreivierteljahr erzielt worden war. Im Dezember 2019 hatte die Große Koalition ursprünglich zum Einstieg nur einen CO2-Preis von 10 Euro beschlossen. Dem heutigen Kompromiss stimmten nun neben den Koalitionsfraktionen auch die Grünen im Bundestag zu. FDP, Linke und AfD stimmten dagegen.

Auf der anderen Seite sieht der nun beschlossene Kompromiss aber auch die Möglichkeit für die Bundesregierung vor, bereits ab Beginn der CO2-Bepreisung bestimmte energieintensive Unternehmen per Verordnung von den finanziellen Konsequenzen der CO2-Bepreisung zu befreien. Sie sollen eine bis zu vollständige Kompensation erhalten. Begründet wird dies mit dem Erhalt ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit und der Gefahr von Carbon Leakage. Das bezeichnet die Möglichkeit, CO2-intensive Produktionen ins Ausland zu verlagern. Eigentlich sollten solche Kompensationen angesichts des ursprünglich geringeren Einstiegspreises von 10 Euro pro Tonne erst ab 2026 möglich werden.

Industriebefreiungen ab sofort

Ein Entschließungsantrag, der die Bundesregierung auffordert, schon bis Dezember 2020 die entsprechende Verordnung für die Industriebefreiungen dem Bundestag vorzulegen, fand ebenfalls heute eine Mehrheit. Dafür stimmten aber lediglich die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD.

Jörg Lange, Vorstand des CO2-Abgabe e.V., zeigte sich gegenüber den Solarthemen mit dem heutigen Beschluss des Bundestages nicht besonders glücklich: „Man kann zwar sagen, dass damit ein Anfang für die CO2-Bepreisung gemacht wurde. Allerdings haben wir den einheitlichen CO2-Preis, den wir immer schon fordern, damit noch lange nicht.”

Politik der Ausnahmen geht weiter

Lange und seine Mitstreiter wollen vor allem „von der Politik der Ausnahmeregelungen wegkommen”. Mit dem heutigen Beschluss verstärke die Bundesregierung die Tendenz aber noch. „Es werden, wie schon bei der EEG-Umlage, gerade diejenigen ausgenommen, die sehr hohe Emissionen produzieren.”

Diesbezüglich setzt Lange aktuell Hoffnungen auf die Europäische Union. Brüssel diskutiert im Rahmen des Green Deals Konzepte für einen sogenannten „Grenzausgleich”. Mit ihm wollen die Europäer Carbon Leakage vermeiden, ohne den Effekt von CO2-Preisen innerhalb der Union auszuhebeln.

Ein weiterer Kritikpunkt des CO2-Abgabe-Vereins: Mit dem BEHG werde, so Lange, „ein neues Bürokratiemonster aufgebaut”, wo es eigentlich darum gehen müsse, mit einer schlanken CO2-Bepreisung eine umfassende Steuern- und Abgabenreform in Angriff zu nehmen. Lange macht dies beispielsweise an der Zahl von 13 Verordnungsermächtigungen fest, die im BEHG formuliert seien, „ohne dass bislang eine dieser Verordnungen vorliegt.”

So sei unter anderem durch den Beschluss im Bundestag bislang noch nicht einmal klar geregelt, mit welchen Emissionsfaktoren der CO2-Preis von 25 Euro/Tonne CO2 auf die verschiedenen Brennstoffarten umzurechnen sei.

Weitere Infos: Bundestagsdrucksachen 19/19929, 19/23184.
CO2-Abgabe e.V., Jörg Lange, Alfred-Döblin-PLatz 1
79100 Freiburg, Tel. 0761 45893277

9.10.2020 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

Schließen