Photovoltaik: „EEG-Novelle verstößt gegen Europarecht“

Photovoltaikmodule vor dunkeln WolkenFoto: stock.adobe.com / adrian_ilie825
Dunkle Wolken für die Photovoltaik. Das neue EEG bedroht viele Anlagen.
Ein Rechtsgutachten sieht bei der EEG-Novelle Verstöße gegen europäisches Recht. Dabei geht es insbesondere um die Prosumer von Solarstrom.

Die EEG-Novelle verstößt gegen Europarecht. Dies geht aus einem Rechtsgutachten der Berliner Anwaltskanzlei Bredow Valentin Herz hervor, das der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) vorlegte. Schon jetzt litten Prosumer durch das deutsche Energierecht unter zunehmender Diskriminierung. Prosumer“verbrauchen ihren Solarstrom anteilig selbst und speisen ihn nicht vollständig ins öffentliche Stromnetz ein. Mit dem jüngst vorgelegten Gesetzesentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 drohe sich die Situation noch zu verschärfen.

Nach Auffassung der Juristen ist der Gesetzesentwurf gleich in mehrfacher Hinsicht europarechtswidrig. Das betrifft die Pläne der Bundesregierung, künftig selbst genutzten Solarstrom weiterhin mit der EEG-Umlage zu belegen. Sie verstießen gegen verstoßen gegen die Richtlinie (EU) 2018/2001 des EU-Parlamentes und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.

EU-Richtline will Eigenverbrauch unterstützen

„Nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist der anteilige Selbstverbrauch von Solarstrom durch die Mitgliedstaaten zu unterstützen und nicht zu verhindern.“ Das sagt Florian Valentin von der Kanzlei von Bredow Valentin Herz. „Das im EEG-Entwurf vorgesehene Eigenversorgungsverbot steht dazu in krassem Widerspruch.“ Abgaben oder Umlagen auf den Selbstverbrauch seien auch nur noch in engen Ausnahmen zulässig. Die derzeit vorgesehenen Belastungen erfüllten aber keine der durch die EU vorgegebenen Voraussetzungen. Die Befreiung von der in den letzten Jahren als „Sonnensteuer“ kritisierten EEG-Umlage würde kleinere Solaranlagenbetreiber dagegen deutlich entlasten.

Nach den Plänen des Gesetzgebers müssen Solaranlagenbetreiber bereits bei über 10 Megawattstunden solaren Selbstverbrauchs und einer Leistung der Solarstromanlage von über 20 kWp eine anteilige EEG-Umlage entrichten. Nach 20 Jahren Betriebsdauer würde die Umlage von derzeit 3 Cent sogar für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom fällig.

„Die ‚Sonnensteuer´ muss endlich fallen. Sie zählt neben vollkommen überzogenen Messanforderungen zu den größten Hürden für den Weiterbetrieb von einigen hunderttausend Solarstromanlagen. Das sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. „Sie behindert die Nachrüstung alter Solarstromanlagen mit Batteriespeichern, E-Tankstellen und Wärmepumpen sowie die Errichtung neuer Solarstromanlagen.“

Auch der von der Bundesregierung geplante Ausschluss solaren Eigenverbrauchs im Zusammenhang mit der vorgesehenen Einführung eines Ausschreibungssystems für Gebäude-PV sei nicht europarechtskonform. Nach dem Europarecht II müsse solare Eigenversorger vielmehr ein diskriminierungsfreier Zugang zu bestehenden Förderregelungen erhalten. Der geplante Systemwechsel hin zu Ausschreibungen bei der Vergabe von Marktprämien würde das Klimaschutzengagement von mittelständischen Unternehmen behindern.

Der BSW warnt vor einem Markteinbruch bei der Errichtung neuer Photovoltaik-Dächer und der vorzeitigen Außerbetriebnahme zehntausender Solarstromanlagen. Ohne einen wirksamen Anreiz zur Eigenversorgung mit klimafreundlichem Solarstrom seien weder die Klimaziele noch die Ausbauziele der Bundesregierung für Erneuerbare Energien erreichbar.

12.10.2020 | Quelle: BSW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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