Erzeugungszähler für kleine Photovoltaik-Anlagen?

Grafische Darstellung einen EFH mit Photovoltaik- und Solarthermie-AnlageGrafik: 4th Live Photography, AdobeStock
Die Clearingstelle EEG/KWKG hat jetzt nochmals in einer Empfehlung bekräftigt, dass kleine PV-Anlagen bis 10 kW normalerweise keinen Erzeugungszähler benötigen, um eine etwaige EEG-Umlage für selbstverbrauchte Strommengen größer 10 Megawattstunden zu ermitteln.

Dies hatte die Clearingstelle bereits in einer Empfehlung im Jahr 2015 dargelegt (Empfehlung 2014/31). Jetzt musste sie lediglich klären, ob sich durch das zwischenzeitig erlassene Messtellenbetriebsgesetz die Sachlage für Erzeugungszähler an kleinen Photovoltaik-Anlagen ändert. Die Clearingstelle verneint dies. Daher gilt weiterhin: Für netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen zum vorrangigen Eigenverbrauch, die unter die doppelte Bagatellgrenze von 10 kW und 10.000 kWh Eigenverbrauch fallen, muss nur dann mit einem Erzeugungszähler ergänzend gemessen werden, wenn der Eigenverbrauch mehr als 10 MWh betragen kann. Bei Anlagen unter 7,69 kW geht die Clearingstelle davon aus, dass dies nirgendwo in Deutschland der Fall ist. Bei Anlagen zwischen 7,70 und 10 kW kann der Betreiber dies aufgrund der Strahlungswerte am Standort oder des konkreten Eigenversorgungskonzeptes belegen.

BNetzA legt Leitfaden vor

Einen 82-seitigen „Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten“ hat derweil die Bundesnetzagentur in der vergangenen Woche vorgestellt. Darin legt die Behörde ihre Vorstellungen anhand von zahlreichen Anwendungsfällen und Beispielen dar. Das Spektrum reicht von der kleinen PV-Anlage mit Eigenverbrauch, über diverse Sonderfälle im Zusammenhang mit Mieterstrom bis zum industrieellen Großverbraucher, der ganz von der gesonderten Ausgleichsregelung profitiert.

16.10.2020 | Autor: Guido Bröer
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