Baden-Württemberg strebt Ausbau der Photovoltaik an

Zu sehen ist Umweltminister Franz Untersteller, der in Baden-Württemberg einen Ausbau der Photovoltaik anstrebt.Foto: Ministerium für Umwelt und Energie Baden-Württemberg
Umweltminister Franz Untersteller nennt fünf Punkte, die bei der aktuellen Reform-Diskussion um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) berücksichtigt werden müssen.
Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller will, dass die Photovoltaik wieder zum starken Motor für die Energiewende und Klimaschutz wird. Die im Ländle installierte Photovoltaik-Leistung soll bis zum Jahr 2030 verdoppelt werden.

Mit einem Anteil von knapp 10 Prozent an der Bruttostromerzeugung ist die Photovoltaik die stärkste erneuerbare Energiequelle in Baden-Württemberg. Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und in der Fläche vermeiden rund 3,5 Millionen Tonnen CO2-Emissionen im Jahr. „Das sind gute Zahlen“, sagt Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller anlässlich des Solarbranchentages in Stuttgart, „aber wir haben damit das Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft.“ Daher strebt Baden-Württemberg einen weiteren Ausbau der Photovoltaik an.

In den letzten drei Jahren sei es mit der PV nach längerer Durststrecke wieder bergauf gegangen. Jetzt gelte es, den Trend zu stärken und zu verstetigen, so Untersteller: „Wir wollen eine Verdoppelung der derzeit installierten PV-Leistung auf 11 GW im Jahr 2030. Sowieso vorhandene Dachflächen, die für die Solarnutzung geeignet sind, bieten sicher das größte Potenzial. Aber auch Freiflächen-PV-Anlagen, schwimmende PV-Anlagen und Agro-PV können einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der Photovoltaik und damit zum Klimaschutz leisten.“

Untersteller nannte vordringlich fünf Punkte, die auf Bundesebene bei der aktuellen Reform-Diskussion um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) berücksichtigt werden müssen:

  • Der Bund muss die Ausbauziele für Photovoltaik hoch setzen.
  • Es darf keine Ausschreibungspflicht für Dachanlagen bis 750 kW geben.
  • Anlagen, die älter sind als 20 Jahre, müssen unbürokratisch in der Stromerzeugung und am Netz bleiben.
  • Das EEG darf die Eigennutzung von Solarstrom darf nicht einschränken, um die nötigen Investitionsanreize für neue PV-Anlagen zu setzen.
  • Es braucht ein eigenes Förder- und Ausschreibungssegment für Agro-Photovoltaik im neuen EEG. Agro-PV kommt im Entwurf bislang nicht vor.

„Die Umsetzung dieser Punkte schafft die Basis für einen fortgesetzten Ausbau der Photovoltaik in Baden-Württemberg“, sagt Untersteller.

22.10.2020 | Quelle: UM Baden-Württemberg | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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