GAP: Europäische Agrarpolitik ohne Ziel für Energiewende

Photovoltaik-Anlagen auf einem Feld mit GemüseanbauFoto: jeson / stock.adobe.com
Die Einigung auf europäischer Ebene für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) steht kurz bevor. Doch neue Initiativen für den Klimaschutz und die Energiewende wird es damit kaum geben. Länder wie Deutschland könnten allerdings bei der Solarisierung der Landwirtschaft vorangehen.

Die europäischen Agrarminister, also die Mitgliedsländer, und auch das Europäische Parlament haben sich in der vergangenen Woche geeinigt, wie sie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gestalten wollen. Für die Europäische Kommission, das EU-Parlament und die Mitgliedsländer steht nun noch der Triolog aus. Dies ist das Gremium, in dem die drei Institutionen zu einer Einigung finden sollen.

Geld für Ökoleistungen

So geht es noch um die Frage, wie viel Prozent der Direktzahlungen in so bezeichnete Ökoregelungen fließen sollen. Während die Agrarminister 20 Prozent vorsehen wollen, fordert das Parlament 30 Prozent.

Aber im Parlament ist selbst diese Regelung umstritten. Einige Abgeordnete bemängeln, die vorgesehene Agrarpolitik vernachlässige den Umwelt- und Klimaschutz. So sieht das auch eine Reihe von Umweltorganisation wie Greenpeace und der Bund für Umwelt- und Naturschutz.

Klimastandards?

Die deutsche Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner betont, trotz der unterschiedlichen Agrarstrukturen hätten 27 Mitgliedsstaaten gemeinsam eine wegweisende Entscheidung getroffen. „Erstmals führen wir für alle Staaten gleichermaßen einen verpflichtenden Standard für den Umwelt- und Klimaschutz ein.“ Aus ihrer Sicht gibt es nach Annahme des Vorschlags der deutschen Präsidentschaft erstmals klare Leitplanken für den Umweltschutz in der GAP geben. Die Mitgliedstaaten bekennen sich laut Klöckner zu einem hohen Niveau bei der so genannten Grünen Architektur.

Das sind Regelungen, die höhere Umwelt- und Klimaleistungen der Landwirtschaft unterstützen. Auch sollen zukünftig alle Direktzahlungen an klare Konditionen geknüpft sein. Förderung gebe es nur noch, wenn Bedingungen für mehr Nachhaltigkeit erfüllt seien. Beispiele sind etwa der Erhalt von Dauergrünland, Schutz von Feuchtgebieten, die Herausnahme von Fläche aus der Produktion für Biodiversität oder Fruchtwechsel für Vielfalt auf dem Acker.

Aus Sicht von Umweltverbänden ist dies aber ein Etikettenschwindel. So ist etwa Harriet Bradley von der Umweltorganisation Birdlife International im einem Interview mit dem SPIEGEL zu verstehen. Das Öko-Institut hat schon im Vorfeld der Einigung in einer Kurzstudie im Auftrag von Germanwatch erläutert, warum der Vorschlag von Klöckner zur Gemeinsamen Agrarpolitik nicht ausreicht.

Landwirtschaft contra Green Deal

Die Umweltverbände gehen bislang davon aus, dass die Landwirtschaft nach den Brüsseler Beschlüssen keinen nennenswerten Beitrag zum Green Deal der EU leisten kann. Das bedeutet, dass die anderen Sektoren mehr zur Treibhausgasreduktion beitragen müssen als bislang geplant. So sagt Jörg-Andreas Krüger, Präsident vom Naturschutzbund Deutschland zur beschlossenen GAP: „Er läuft den Zielen des Europäischen Green Deal eklatant zuwider.“

Klöckner könnte nun allerdings in Deutschland beweisen, wie sich Agrarwirtschaft mit dem Klimaschutz verbinden lässt. Die GAP sieht vor, dass die einzelnen Mitgliedsländer Strategische Pläne erarbeiten, wie sie u.a. Klima- und Umweltschutz im Rahmen ihrer Agrarpolitik voranbringen wollen. Und zu den grundsätzlichen Zielen der GAP zählen auch die Entwicklung ländlicher Räume sowie der Ausbau erneuerbarer Energien. In konkreten Vorschlägen findet sich dies bislang aber nicht wieder.

Strategischer Plan für Deutschland

Bei den Strategischen Plänen wird das Kerngeschäft der Landwirtschaft auch unter ökologischen Gesichtspunkte wohl den Schwerpunkt bilden. Hier geht es um Flächen, die nicht intensiv bewirtschaftet werden und stattdessen zum Beispiel die biologische Vielfalt stärken. Das aber lässt sich durchaus mit der Nutzung der Solarenergie – Solarthermie und Photovoltaik – verbinden. Ein Strategischer Plan könnte also Zahlungen für biologisch nutzbare Flächen erlauben, auch wenn dort der Land- bzw- Energiewirt gleichzeitig Strom oder Wärme erntet.

Fördersystem für Agro-Photovoltaik

Denkbar wären zudem Fördersysteme, die die Agro-Photovoltaik unterstützen. Dazu hatte auch Solar Power Europe im Rahmen der GAP-Verhandlungen einen Vorschlag unterbreitet. Noch wichtiger als eine Förderung könnte es sein, solche Verbindungen von landwirtschaftlicher und Solarnutzung oder auch von Blühwiesen in Kombination mit Solaranlagen auf einer Fläche zuzulassen. Dass dies grundsätzlich auch für die Umwelt ein Gewinn sein kann, zeigen zum Beispiel Projekte der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Der Gesetzgeber könnte Zahlungen von Agrarsubventionen, falls die Flächen für Solaranlagen genutzt werden sollen, an bestimmte ökologische Mindesstandards knüpfen. Er müsste dafür allerdings auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz ändern und die Flächenkulisse erweitern. Derzeit – und auch im geplanten EEG 2021 – können Photovoltaikanlagen nur sehr eingeschränkt vom EEG profitieren, wenn sie auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden sollen.

25.10.2020 | Text: Andreas Witt, Solarthemen | solarserver.de
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