Verbraucherzentrale: EEG 2021 verbraucherfreundlich machen!

Portraitfoto von Klaus Müller, Budesvorsitzender der VerbraucherzentralenFoto: vzbv, Gert Baumbach
Klaus Müller, Budesvorsitzender der Verbraucherzentralen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert den Bundestag auf, die Chance der aktuellen EEG-Reform zu nutzen, um das EEG 2021 verbraucherfreundlicher zu gestalten.

Der Bundestag berät am Freitag, den 30. Oktober 2020, in erster Lesung über die Neugestaltung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. Dazu sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes: „Die direkte Teilhabe und das aktive Engagement der Verbraucherinnen und Verbraucher sind Voraussetzungen für den Erfolg der Energiewende. Nur wenn Verbraucher bei der Gestaltung der Energiewende mitgenommen und gleichzeitig entlastet werden, wird sie gelingen.“

Der Bundestag habe jetzt die Chance für eine verbraucherfreundliche Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, so Müller. Ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag könne damit auf den letzten Metern der Legislatur noch umgesetzt werden. Dazu müsse der Bundestag aber bestimmte Punkte im EEG anpassen.

Müller sagt: „Zu den zentralen und verbraucherfreundlichen Elementen gehören einerseits der verstärkte Ausbau der kostengünstigen Energien Wind an Land und Photovoltaik in der Freifläche.“ Dieser Ausbau werde sich mittelfristig positiv auf die Stromrechnungen der Verbraucher auswirken. Zudem könne der Ausbau der Photovoltaik auf Dächern das Flächenpotential insbesondere in den Städten endlich besser nutzen. Gerade in diesem Bereich könnten sich die Verbraucher aktiv einbringen und somit mit der Energiewende identifizieren.

Bürokratie abbauen

Gleichzeitig seien aber finanzielle Hürden und bürokratische Hemmnisse für Verbraucher, die selbst Solaranlagen betreiben, vom Gesetzgeber konsequent ab- und nicht aufzubauen, fordert der Verbraucherschützer: „Das heißt unter anderem die Sicherung des Eigenverbrauchs zu gewährleisten, damit Verbraucher ihren Solarstrom anteilig selbst nutzen können. Dazu gehört auch, dass keine EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch für Anlagen unter 30 Kilowatt Leistung erhoben wird.“

Auch Mieter müssten endlich in angemessener Form von preiswertem Solarstrom profitieren können. Dies gelte sowohl im Mehrfamilienhaus als auch im Quartier. Müller: „Dafür bedarf es Nachbesserungen. Darunter die Gleichstellung von Mieterstrom und Eigenstrom, die Nutzung in Quartiersansätzen und eine praktikable Lösung für Haushalte in Mehrfamilienhäusern mit zwei bis sechs Wohnungen.“

Beteiligung der Verbraucher

Da wo Investoren große Erneuerbare-Energien-Anlagen errichten, müssten sie die Verbraucher beteiligen. Privaten Haushalten müssten dann kostengünstige Bürgerstromtarife angeboten werden, auch bei PV-Anlagen in der Freifläche.

Nicht mehr zeitgemäß sei die Gegenfinanzierung aller Kosten für die Erneuerbaren Energien durch die EEG-Umlage in ihrer heutigen Form. Müller meint: „Seit Jahren ist die Ausgestaltung der Umlage ein Ärgernis. In diesem Jahr wird das EEG-Konto wegen der Corona-bedingten niedrigen Börsenstrompreise zusätzlich extrem belastet.“ Eine Reform sei daher mehr als überfällig. Insbesondere die besondere Ausgleichregelung will Müller endlich gestrichen und steuerlich finanziert sehen.

Müllers Fazit: „Der Bundestag hat jetzt die Möglichkeit, das EEG verbraucherfreundlich zu gestalten. Er sollte diese Chance nutzen.“

28.10.2020 | Quelle: vzbv
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