Länder wollen weitgehende Änderungen bei der EEG-Novelle
Über 113 Seiten erstrecken sich die Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse. Diese werden nicht alle vom Plenum übernommen werden. Doch gewisse Zielrichtungen deuten sich mit den Empfehlungen der Länder zur EEG-Novelle an – auch wenn die Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen andere sind als im Plenum.
Mehr Eigenverbrauch
So will der Bundesrat offenbar den Eigenverbrauch erneuerbaren Stroms stärken – und dafür findet er auch Verbündete im Bundestag. Abgeordnete beider Kammern des Parlaments orientieren sich an der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien. Bis 30 kW Leistung sollen die Anlagen von Umlagen befreit sein. Einige Länder und mit ihnen der Wirtschafts- sowie der Umweltausschuss wollen auch eine Ausweitung des Eigenverbrauchs auf Dritte. So wollen sie eine Direktstromlieferung als Lieferung von EE-Strom an Dritte im räumlichen Zusammenhang ohne Nutuzng des öffentlichen Netzes definieren. Und eine solche Direktstromlieferung soll dem (privilegierten) Eigenverbrauch gleichgestellt sein.
Nicht einverstanden sind die Länder auch mit der Ausweitung von Pflichten für intelligente Messsysteme in der EEG-Novelle. Die Regierung will diese für alle Anlagen ab 1 kW vorschreiben. Das sei unverhältnismäßig, so das Plädoyer von Wirtschafts- und Umweltausschuss. Beide wollen auch für Ü20-Anlagen einen deutlich leichteren Weiterbetrieb ermöglichen. Dabei sei es wichtig, den Eigenverbrauch aus solchen Altanlagen ohne große Hürden zu gewährleisten.
Länder-Ideen für Agro-PV-Anlagen
Und einigen Ländern geht es darum, das Potenzial zum Ausbau erneuerbarer Energien zu stärken. Mehr Flächen sollen den Erneuerbaren zur Verfügung stehen. Und um bestimmte Anlagen gezielt zu fördern, sollen in den Ausschreibungen spezielle Segmente eingeführt werden. Das gilt zum einen für den Betrieb von PV-Anlagen auf See. Zum anderen haben die Länder die Agro-PV-Anlagen in den Blick genommen. Beide Anlagentypen seien gegenüber heute üblichen Freiflächenanlagen nicht konkurrenzfähig. Daher sollten sie in eigenen Ausschreibungen eine Chance bekommen.
Nicht akzeptieren möchten einige Ausschüsse auch die im Regierungsentwurf vorgesehenen Änderungen des EEG, die mehr Solaranlagen in eine Ausschreibung zwingen würden. Im Gegenteil gibt es auch die Forderung, Windparks mit bis zu 6 Anlagen und bis zu 18 MW Leistung von den Ausschreibungspflichten zu befreien.
Höhere Vergütungen
Ob das Plenum des Bundesrates diese Forderung annimmt, wird sich in der kommenden Woche zeigen. Es soll auch darüber abstimmen, die festen Vergütungen für PV-Anlagen wieder anzuheben. Denn diese ermöglichten heute keinen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen.
Im ersten Referentenwurf hatte das Wirtschaftsministerium vorgesehen, dass Windparkbetreiber Kommunen am Anlagenbetrieb finanziell beteiligen müssten. Daraus machte die Regierung in ihrem EEG-Entwurf eine Kann-Bestimmung. Hier möchten Länder aber wieder eine Verpflichtung sehen. Zudem schlagen sie Regelungen vor, wie die Einnahmen auf mehrere betroffene Kommunen zu verteilen wären.
30.10.2020 | Text: Andreas Witt, Solarthemen | solarserver.de
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