Vermieter sollen CO2-Preis für klimaschädliche Heizungen zahlen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutscher Mieterbund (DMB) fordern, dass Vermieter den ab 1.1.2021 geltende CO2-Preis für klimaschädliche Heizungen vollständig tragen müssen. Bisher sieht die Regelung vor, dass sie die Kosten zu 100 Prozent auf Mieterinnen und Mieter umlegen können. Damit würden zum einen einkommensschwache Haushalte noch stärker belastet. Zum anderen kann das klimapolitisch sinnvolle Instrument der CO2-Bepreisung seine Wirkung nicht entfalten. Denn es setzt nicht da an, wo man die Entscheidungen für oder gegen eine klimafreundliche Heiztechnologie fällt – und zwar bei den Vermietern. Bislang liegt lediglich ein Vorschlag vor, der eine 50:50-Aufteilung zwischen Vermietern und Mietern vorsieht. Eine Änderung der Umlagefähigkeit ist unmittelbar und einfach durch geringfügige Anpassungen in der Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung umsetzbar. Die Politik sollte sie umgehend vornehmen.
Mieter haben keinen Einfluss Wahl des Heizungssystems
Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Bundesregierung muss endlich ihrer sozial- und klimapolitischen Verantwortung gerecht werden und ein Konzept für einen sozialverträglichen CO2-Preis vorlegen. Mieterhaushalte haben keinen Einfluss auf den energetischen Zustand des Gebäudes oder die Wahl des Heizungssystems. Wenn sie den CO2-Preis für klimaschädliche Heizungen zahlen müssen, wird man im Gebäudesektor keine Lenkungswirkung erzielen. Das konterkariert die Klimaziele im Gebäudesektor. Nur wenn Eigentümer den vollen CO2-Preis tragen, kann dieser auch Anreize für Investitionen in energetische Sanierung und CO2-arme Heizsysteme setzen.“
Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des DMB, ergänzt: „Der CO2-Preis droht einkommensschwache Mieterhaushalte überproportional zu belasten“ warnt: „Diese wohnen häufiger in energetisch schlechteren Gebäuden und leiden bereits heute unter hohen Heizkosten. Sie haben kaum Spielraum durch Verhaltensänderungen den CO2-Preis auszugleichen. Die Mehrkosten können bereits im nächsten Jahr in einer durchschnittlichen Wohnung 25 bis 125 Euro betragen. Gerade in den Städten und Ballungszentren sind die Belastungsgrenzen der Mieterinnen und Mieter erreicht, beziehungsweise in den unteren Einkommensgruppen bereits deutlich überschritten.“
Die Verbände rufen die Bundesregierung dazu auf, insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie jegliche Kostensteigerung für einkommensschwache Mieterhaushalte zu vermeiden und die Mieterinnen und Mieter vollständig von der CO2-Bepreisung zu entlasten.
Bundesregierung prüft Änderungen im Mietrecht
Um soziale Härten durch steigende Heizkosten im Rahmen der CO2-Bepreisung zu vermeiden, hat die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigt, Änderungen im Mietrecht zu prüfen. Diese sehen eine begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung auf Mieterinnen und Mieter vor, die gleichzeitig Anreize bei Vermieterinnen und Vermietern setzt, in klimaschonende Heizungssysteme und eine energetische Sanierungen zu investieren.
DMB und DUH führen gemeinsam das vom Bundesumweltministerium (BMU) im Rahmen der Klimaschutzinitiative geförderte Projekt „Klimaschutz trifft Mieterschutz – Wege zu einer sozialverträglichen Gebäudesanierung“ durch. Damit wollen DUH und DMB aufzeigen, unter welchen Bedingungen man die sozialverträgliche Gebäudesanierungen in der Breite umsetzen kann. Ziel ist es die Öffentlichkeit und insbesondere Vermieter und Vermieterinnen, Politik und Journalisten und Journalistinnen dafür zu sensibilisieren, dass sie Klimaschutz und soziale Fragen zusammen adressieren sollten.
Ein 10-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträgliche Gestaltung der energetischen Sanierung und mehr Klimaschutz in Gebäuden von DMB und DUH ist unter dem nebenstehenden Link zu finden.
12.11.2020 | Quelle: DMB, DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH