Neue Wärmeförderung zum 1. Januar 2021

Aktuell berät der Bundestag über den Etat für die lange angekündigten neue Wärmeförderng ab dem Jahr 2021. Derweil verhandelt die Bundesregierung mit der EU-Kommission über die Förder­richtlinien. Denn einige Zuschüsse sollen so üppig sein, dass sie von Brüssel notifiziert werden müssen. Am ersten Januar sollen zahlreiche Neuerungen kommen. Wann die Förderreform ganz abgeschlossen sein wird, ist weiterhin offen.

Die große Linie, um die es bei der Reform für die Wärmeförderung geht, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bereits im Frühjahr 2017 in seiner „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“ aufgeschrieben. Der damalige Fahrplan sah die Umsetzung bis Ende 2019 vor. Als im Verlauf des vergangenen Jahres klar wurde, dass dieser Zeitplan nicht zu halten war, während zugleich der öffentliche Druck zum klimapolitischen Handeln stiegt, entschied das Klimakabinett im Herbst 2019, zunächst die Anhebung der Fördersätze und die Ausweitung einiger Fördertatbestände für Gebäude- und Heizungssanierung vorwegzunehmen. Flankiert von Ankündigungen für CO2-Preise und anhaltenden Schüler-Demos für Klimaschutz führte dies zu einer Vervielfachung der Antragsszahlen in diesem Jahr gegenüber 2019. Während jahrelang Finanztöpfe der Regierung für die Wärmeförderung bei weitem nicht ausgeschöpft wurden, muss­te jüngst der Haushaltsausschuss des Bundestages sogar nochmal 2,2 Milliarden Euro an sogenannten Verpflichtungsermächtigungen nachlegen, um einen Förderstopp abzuwenden.

Entscheidung am 26. November

Aktuell beraten nun die Haushaltspolitikerinnen und -politiker der Fraktionen über den Etatentwurf für die Wärmeförderung für 2021, in dem die Bundesregierung die Mittel allein für die Gebäudesanierung weit mehr als verdoppeln will. Fast 5,8 Milliarden Euro sollen dafür über den Energie- und Klimafonds des Bundes im Jahr 2021 bereit stehen. Entscheidungen werden darüber in der sogenannten „Bereinigungssitzung“ des Haushaltsausschusses am kommenden Donnerstag fallen. Bleibt es beim Entwurf der Bundesregierung, so sind 2021 je nach Lesart 2,4 bis 3,2 Milliarden Euro mehr im Topf als 2020 – zwei Corona-Nachtragshaushalte bereits eingerechnet. Ein genauer Vergleich ist schwierig, weil der Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds als Teilbereich des Bundeshaushaltes kräftig umsortiert worden ist.

KfW und BAFA als Team

Darin lässt sich das große Langfristziel der Förderstrategie, diverse Programme für die Wärmeförderung von KfW und BAFA zusammenzuführen, jetzt erstmals konkret erkennen (siehe Kasten Seite 3). Die Förderung für das seit den 1990er Jahren sogenannte Marktanreizprogramm des BAFA und für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW gehen als größte Posten in einer neuen Etatposition auf, die sich „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ nennt. In diesem Topf finden sich neben den 5,8 Milliarden Euro für 2021 weitere 5,175 Milliarden an Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre.

Außerdem neu ist die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) mit einem Etatansatz von 204 Millionen Euro für 2021. In der BEW werden das bisherige BAFA-Programm Wärmenetze 4.0 und die KfW-Regelförderung für Wärmenetze mit erneuerbaren Energien (Erneuerbare Energien Premium) zusammengeführt.

Drei Teilprogramme

Der Gebäudesanierungs-Topf dient hingegen vor allem der neuen „Bundesförderung effiziente Gebäude“ (BEG). Diese unterteilt sich in die drei Teilprogramme Wohngebäude (BEG-WG), Nichtwohngebäude (BEG-NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG-EM). Daneben sollen aus diesem Topf 70 Millionen Euro für Brennstoffzellentechnologie zur Verfügung stehen. Gut zwei Drittel des gesamten 5,8-Milliarden-Topfes sollen 2021 allerdings für Projekte abfließen, die bereits 2020 nach den alten Richtlinien für die Wärmeförderung genehmigt worden sind.

Über die neuen Richtlinien für BEG und BEW verhandelt die Bundesregierung seit geraumer Zeit mit der EU-Kommission. Auf Anfrage der Solarthemen zeigt sich das BMWi gleich­wohl zuversichtlich, dass die Richt­linien zur Wärmeförderung größten­teils zum 1. Januar in Kraft treten können. Die BMWi-Pressestelle schreibt: „Sowohl zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als auch zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sind wir bezüglich der beihilferechtlichen Fragen im Gespräch mit der Europäischen Kommission. Wir gehen davon aus, dass die Gespräche zeitnah abgeschlossen werden können. Die BEG wird zum 1. Januar 2021 starten und bis Mitte 2021 vollständig umgesetzt sein.“

Förderung für Wärmenetze

Für die die Wärmenetzförderung BEW legt sich das Ministerium allerdings nicht auf einen konkreten Termin fest. Die BEW könne starten, sobald die Gespräche mit der Europäischen Kommission abgeschlossen seien.
Wahl zwischen Zuschuss und Kredit

Bei BEG und BEW soll künftig für alle Förderangebote die freie Wahl bestehen zwischen einer reinen Zuschussförderung und einer Kreditvariante mit Tilgungszuschuss. Was die BEG betrifft, so dürfte die entscheidende Neuerung aus Sicht der zumeist privaten Antragstellerinnen und Antragsteller sein, dass sie künftig nur noch einen gemeinsamen Ansprechpartner für die Förderprogramme von BAFA und KfW haben sollen. Es wird aber wohl dauern, bis dieser vielbeschworene „One-Stop-Shop“ tatsächlich in allen Bereichen für die Wärmeförderung Realität wird.. Das BMWi verweist auf Mitte 2021.

Bis dann tatsächlich auch die verschiedenen Zuständigkeiten für die Wärmeförderung zwischen BAFA und KfW komplett neu verteilt sind, könnte es zwei weitere Jahre dauern. Zunächst will das BAFA ab 2021 zunächst alle Zuschüsse für Einzelmaßnahmen bearbeiten will, die bislang im Zuständigkeitsbereich der KfW lagen. Im Zweiten Schritt will die Behörde ab 2023 auch die Zuschussvariante im Bereich der komplexeren Sanierungen von Effizienzgebäuden übernehmen (vgl. Interview mit Heidi Motsch vom BAFA).

Sanierungsfahrplan kommt

Auch bei den Einzelmaßnahmen zum Heizen mit erneuerbaren Energie, wo das BAFA bereits heute den Hut auf hat, dürfte es ab dem kommenden Jahr einige wesentliche Neue­rungen geben. Für richtungsweisend halten Energieberater den geplanten optionalen Bonus für die Kopplung der EInzelmaßnahmen an einen Sanierungsfahrplan. In einem solchen Plan zeigt ein anerkannter Energieberater den schrittweisen Weg zu einem Effizienzhausstandard auf. Einzelmaßnahmen, die auf diesem Weg innerhalb von 15 Jahren ergriffen werden, sollen BAFA und KfW mit einem 5-Prozent-Bonus honorieren. Dieser Bonus soll sich einlösen lassen, sobald der avisierte Standard erreicht ist.

Neu ist auch die Förderung von Anschlüssen an bestehende Nah- oder Fernwärmenetze. Diese soll das BAFA auf ähnlichem Niveau fördern wie Heizungssanierungen mit erneuerbaren Energien. Diese Änderung versprach das BMWi schon im Januar 2020 im Rahmen vertraulicher Richtlinienentwürfe. Voraussetzung soll eine Mindestquote von erneuerbaren Energien im Netz sein. Je höher der Anteil, desto höher die Förderquote. Erleichterung wird dies bei Stadtwerken und nicht zuletzt in bestehenden Bioenergiedörfern auslösen. Die ungleichen Förderbedingungen hatten sich dort als Hindernis für die wünschenswerte Nachverdichtung dieser Netze erwiesen. Verstärkt hat sich dieser Effekt nach Anhebung der Fördersätze für Einzelheizungen Anfang 2020.

Bei den Netzen selbst plant das Bundeswirtschaftsministerium dem Vernehmen nach innerhalb der BEW deutlich höhere Fördersätze als bisher. Gleiches gilt im Bereich von Nicht­wohngebäuden (BEG-NWG). Dies dürfte ein Grund sein, warum sich die Verhandlungen mit der EU-Kommission im Zuge des Notifizierungsverfahrens hinziehen.

Details für Effizienzklassen im Expertenstreit

Vor dem Hintergrund der EU-Vereinbarung für einen weitgehend klimaneutralen Gebäudebestand 2050 ist auch von Interesse, wie die Effizienzhausklassen, die sich aus dem Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude ableiten, in weiteren Details definiert werden. So tobt insbesondere um die Anforderungen für den baulichen Wärmeschutz von Effizienzhäusern im Bestand ein Expertenstreit. Der zeigt sich in mehrfachen Änderungen der Entwurfspapiere des BMWi für technische Mindestanforderungen zur BEG zeigt. So wurden die Schwellenwerte für den Transmissionswärmeverlust H’T mehrfach verändert. Wird ein hoher Dämmstandard gefordert, wäre eine Sanierung von Altbauten beispielsweise zu einem Effizienzhaus-40 extrem schwierig. Bei einer abgespeckten Dämm-Vorgabe wäre der unverändert geforderte geringe Verbrauch an Primär­energie einfacher beziehungsweise wirtschaftlicher durch erneuerbare Energien zu erreichen.

Dass sich das Wirtschaftsministerium während der laufenden Verhandlungen um die Wärmeförderung mit Brüssel nicht zu den aktuellen Richtlinienentwürfen und technischen Anforderungen äußert, macht das Thema aktuell spannend.

19.11.2020 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

Lesen Sie zu diesem Thema auch das aktuelle Solarthemen-Interview mit der neuen Leiterin der Energieabteilung im BAFA, Heidi Motsch.

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