1500 Solarfirmen fordern Solarbeschleunigungs- statt Solarbehinderungsgesetz
In einem gemeinsamen offenen Brief haben über 1500 Unternehmer aus der Energiebranche und dem Solarfirmen aus dem Handwerk Nachbesserungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefordert. „Wir brauchen kein Solarbehinderungsgesetz, sondern ein Solarbeschleunigungsgesetz“ heißt es in dem gemeinsam an Spitzenpolitiker von Bund und Ländern gerichteten Schreiben. Das EEG wird derzeit vom Bundestag novelliert.
Die 1500 Solarfirmen reagierten „bestürzt“ auf den vom Bundeskabinett im September dem Parlament vorgelegten Gesetzesentwurf, da dieser den Ausbau von Solardächern durch „zahlreiche neue Marktbarrieren“ bremse anstatt im klimapolitisch erforderlichen Umfang zu beschleunigen. Damit drohten eine Verfehlung der Klimaziele und eine „Stromerzeugungslücke im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Atom- und Kohleausstieg“, so heißt es in dem Schreiben.
Die Unternehmer folgten einem Aufruf des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) und fordern in ihrem Schreiben Korrekturen an dem Gesetzesentwurf insbesondere an fünf Punkten.
Fünf Forderungen
Erstens müsse sich das Tempo des jährlichen Photovoltaik-Zubaus von derzeit 4 bis 5 Gigawatt (GW) auf 10 GW im Jahr mehr als verdoppeln. Nur so lasse sich der wachsende Energiebedarf in Verbindung mit der zunehmenden Elektrifizierung von Mobilität und Wärme und dem Einstieg in die grüne Wasserstoffwirtschaft decken.
Zweitens fordern die Unternehmer, auf Ausschreibungen bei der Vergabe von Marktprämien bis zu einer Solardach-Leistung von 1 Megawatt zu verzichten, da diese „das Energiewende-Engagement von Gewerbe, Dienstleistung und Handel erheblich einschränken“ würden.
Drittens fordert der gemeinsame Unternehmer-Appell eine „Abschaffung der anteiligen EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch und bei der Vor-Ort-Versorgung von Wohn- und Gewerbequartieren sowie bei ausgeförderten Solarstromanlagen.“ Damit solle geltendes EU-Recht umgesetzt werden.
Die Bundesregierung solle viertens „auf kostentreibende und gänzlich unverhältnismäßige neue Anforderungen an die Messung und Steuerbarkeit von PV-Kleinstanlagen“ verzichten. Diese überzogenen technischen Anforderungen seien überflüssig, da sie „weder die Netzstabilität, noch die Systemeffizienz erhöhen“.
Schließlich sollte der Gesetzgeber fünftens Standortrestriktionen zur Errichtung ebenerdiger Solarparks lockern und Hybridnutzungen z.B. von Landwirtschaft und Solarstromerzeugung erleichtern.
Schaden in Milliardenhöhe
Unter Berufung auf ein Gutachten von Marktforschern warnt der BSW vor einem Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe und dem vorzeitigen Aus von bis zu einer halben Million Solarstromanlagen für den Fall, dass diese Nachbesserungen ausbleiben sollten.
25.11.2020 | Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft
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