Neue BAFA-Förderung BEG für 1. Januar 2021 fast startklar

Bundesadler vor dem Gebäude des Bundesamtes für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleFoto: Guido Bröer
Das BAFA stellt sich auf geänderte Förderbedingungen ein.
Die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ist jetzt zumindest im Bereich der sogenannten „Einzelmaßnahmen”, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt werden sollen, weitgehend startklar. Am 1. Januar soll es losgehen. Den Solarthemen liegt ein ressortabgestimmter Entwurf der neuen Förderrichtlinie für die Einzelmaßnahmen (BEG EM) vor.

Diesen Entwurf der BAFA-Förderung für 2021 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bereits mit den anderen Ministerien abgestimmt und nach Solarthemen-Informationen hat auch die EU-Kommission inzwischen ihren Segen erteilt (vgl. Solarthemen vom 19.11.2020). Gegenüber der bisherigen BAFA-Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien enthält der Entwurf einige interessante Änderungen in Details.

Messlatte 2,5 mg/m3

So soll sich beispielsweise für Pelletskessel, die weniger als 2,5 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3) Feinstaub ausstoßen, der Fördersatz um 5 Prozentpunkte erhöhen. In Verbindung mit der Austauschprämie für Ölheizungen gibt es dann bis zu 50 Prozent Förderung, statt 45 Prozent. Freilich wird dieser Wert bislang nur von sehr wenigen Anlagen erreicht, wie ein Blick in die jüngste Marktübersicht der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) belegt. Selbst die meisten Pellets-Brennwertkessel liegen noch darüber. Aktuell würden aber einige Kessel mit neuen Verbrennungsverfahren oder Feinstaubfiltern nachgeprüft, berichtet Beate Schmidt-Menig, Präsidentin des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes (DEPV). Der normale Grenzwert für die Förderung von Pelletsheizungen durch das BAFA soll ab 2021 von 20mg/m3 auf 15 mg/m3 fallen.

Bonus für integrierten Sanierungsfahrplan

Deutlich relevanter in der neuen Förderlandschaft könnte der geplante Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan werden. Jede Einzelmaßnahme kann künftig einen um 5 Prozentpunkte höheren Fördersatz erhalten, wenn sie in einen längerfristigen Sanierungsfahrplan (iSFP) eingebunden ist. Der wird von einem anerkannten Gebäudeenergieberater erstellt. Der iSFP soll den Weg eines Altbaus zu einer bestimmten Effizienzhausstufe beschreiben. Der Plan ist selbst förderfähig und somit bei der Förderstelle hinterlegt. Nach maximal 15 Jahren muss das gesamte Maßnahmenpaket abgeschlossen sein.

Wärmenetzanschluss jetzt förderfähig

Neu ist, dass die BEG EM nicht nur Heizungen für Einzelgebäude fördert, sondern auch Gebäudenetze und den Anschluss an ein öffentliches Fernwärmenetz. Voraussetzung ist, dass das Netz 25 Prozent erneuerbare Energie enthält. Die Basisförderung beträgt 30 Prozent. Enthält das Netz mindestens 55 Prozent erneuerbare Wärme, so erhöht sich der Fördersatz auf 35 Prozent. Einen weiteren Bonus gibt es auch hier falls der Wärmenetzanschluss eine Ölheizung ersetzt (plus 10 Prozent). Ebenso, falls der Netzanschluss in einen Sanierungsfahrplan (iSFP) eingebunden ist (plus 5 Prozent).

Die BEG EM soll mehrere bisherige Förderprogramme von BAFA und KfW ersetzen. Unter anderem betrifft dies Teile des CO2-Gebäudesanierungsprogramms (EBS-Programme), das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO). Zumindest die Richtlinie für Einzelmaßnahmen soll noch im Laufe dieses Jahres im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Reform in Stufen

Ab Anfang Januar 2021 soll nämlich das BAFA zunächst den Bereich seiner seiner bisherigen MAP-Förderung und die bisherigen KfW-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen bereits nach der neuen BEG EM bearbeiten. Ab dem 1. Juli 2021 sollen dann die beiden weiteren BEG-Richtlinien für Wohngebäude (BEG WG) und für Nicht-Wohngebäude (BEG NWG) auch die Effizienzhausförderungen der KfW ablösen. Das Ziel, jedem Antragsteller künftig in allen Bereichen die Wahlfreiheit zwischen einem direkten Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss zu bieten, will das BMWi laut dem vorliegenden Entwurf nun allerdings erst ab 2023 erreichen.

Über die BEG NWG verhandelt das Bundeswirtschaftsministerium nach Solarthemen-Informationen weiterhin mit der EU-Kommission. BEG EM und BEG WG sollen derweil den Segen aus Brüssel bereits erhalten haben.

26.11.2020 | Autor: Guido Bröer
Solarthemen Media GmbH

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