Milliarden für Wärmenetze in Deutschland

Portrait von Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW.Foto: BDEW
Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag entscheidet das Parlament auch über eine neue Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. Laut Etatentwurf sollen diese Mittel ab 2022 auf bis zu eine Milliarde Euro steigen.

Einen Milliardenbetrag könnte es in Zukunft für den Ausbau der Wärmenetze in Deutschland geben. Das fordern Verbände schon lange. Nun entscheidet darüber der Bundestag. Wie der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW) jetzt in einer Pressemitteilung herausstellt, sei zur Finanzierung des neuen Investitionsförderprogramms „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ (BEW) ein neuer Haushaltstitel im Energie- und Klimafonds (EKF) geplant (vgl. auch Solarthemen vom 4.12.2020 und vom 19.11.2020). Der hierfür relevante Einzelplan 60, der den Wirtschaftsplan für den Energie- und Klimafonds enthält, wird am Freitag dieser Woche im Bundestag beraten. Am Freitag stimmt der Bundestag auch über den gesamten Bundeshaushalt 2021 ab.

„Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze ist ein zentrales Instrument, um die Wärmewende in Städten voranzutreiben.“ Das sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Wichtig sei dabei auch, dass die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen bis zum Jahr 2032 angelegt seien. Außerdem möge der politische Wille bestehen, die Mittel ab dem Jahr 2022 auf bis zu eine Milliarde Euro jährlich aufzustocken. „Auch die vom Bundeswirtschaftsministerium zur BEW beauftragten Gutachter halten diesen jährlichen Betrag für erforderlich“, so Andreae. „Er würde den Unternehmen in Kombination mit der Auslegung bis 2032 die langfristige Planungssicherheit geben, die solch hohe Investitionen in die Dekarbonisierung der Fernwärme erfordern.“

Förderung auch für Biomasse und Wasserstoff öffnen

An einigen Stellen bestehe jedoch noch inhaltlicher Nachbesserungsbedarf. Andreae regt an, klimaneutrale Gase wie Biomethan und grüner Wasserstoff in der Förderung und in der darin vorgesehenen Betriebsmittelförderung zu berücksichtigen. Das betreffe auch nachhaltige holzartige Biomasse, zum Beispiel Waldrest- und Landschaftspflegeholz. Die maximale Fördersumme für Einzelprojekte ohne EU-Einzelfallnotifizierung sollte zudem von den geplanten 50 auf 100 Millionen Euro steigen.

„Bedauerlich ist auch, dass sich der Start des Programms voraussichtlich bis in das zweite Quartal 2021 verzögert. Unsere Unternehmen stehen in den Startlöchern, um in die Umstellung der Erzeugung auf erneuerbare Wärme und Abwärme sowie in den Umbau der Wärmenetze und Hausübergabestationen zu investieren. Allein große Stadtwerke planen in den kommenden 20 Jahren in diesen Bereichen Investitionen von mehreren hundert Millionen Euro. Diese Projekte sind auch wichtige Impulse für regionale Wertschöpfung, Steuereinnahmen und Arbeitsplätze. Das Förderprogramm sollte daher so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden.“

8.12.2020 | Quelle: BDEW
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