Am 1. Januar 2021 soll die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) starten – zunächst für Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante des BAFA. Ab dem 1. Juli 2021 soll dann die KfW mit der Effizienzhausförderung und der Kreditvariante für Einzelmaßnahmen folgen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Förderrichtlinien jetzt finalisiert. Der Infodienst Solarthemen präsentiert die wichtigsten Fördersätze hier in Tabellenform.
Rechtzeitig vor Weihnachten hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Arbeit an der neuen Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) abgeschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht nach Solarthemen-Informationen kurz bevor. Bereits jetzt können die Richtlinien auf der Internetseite des BMWi heruntergeladen werden. Für das BAFA beginnt die Förderung nach den neuen BEG-Richtlinien ab dem 2.1.2021. Im KfW-Teil wird die bisherige Förderrichtlinie am 1.7.2021 durch die BEG ersetzt.
Die folgenden Übersichtstabellen zeigen die wichtigsten Fördersätze für Einzelmaßnahmen (BEG EM – Tabelle 1) und für Effizienzgebäude (BEG WG und BEG NWG – Tabelle 2). Gegenüber den in Solarthemen 534 gestern auf Basis einer Entwurfsfassung der Förderichtlinien veröffentlichten Tabellen gibt es keine Änderungen. Über Hintergründe zur BEG-Förderung haben wir im Infodienst Solarthemen unter anderem am 10.12.2020 und am 30.11.2020 berichtet.
Mit unserem Solarserver-Newsletter erhalten Sie werktäglich die aktuellen Solar-News und die neuesten Meldungen aus der Erneuerbaren-Energien-Branche. Bleiben Sie auf dem Laufenden!