BEG-Förderung: Richtlinien für BAFA und KfW stehen fest

Fotomontage_BAFA_KFWFotos: Guido Bröer (l.), KfW (r.)
Am 1. Januar 2021 soll die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) starten – zunächst für Einzelmaß­nah­men in der Zuschussvariante des BAFA. Ab dem 1. Juli 2021 soll dann die KfW mit der Effizienzhausförderung und der Kreditvariante für Einzelmaßnahmen folgen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Förderrichtlinien jetzt finalisiert. Der Infodienst Solarthemen präsentiert die wichtigsten Fördersätze hier in Tabellenform.

Rechtzeitig vor Weihnachten hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die Arbeit an der neuen Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) abgeschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht nach Solarthemen-Informationen kurz bevor. Bereits jetzt können die Richtlinien auf der Internetseite des BMWi heruntergeladen werden. Für das BAFA beginnt die Förderung nach den neuen BEG-Richtlinien ab dem 2.1.2021. Im KfW-Teil wird die bisherige Förderrichtlinie am 1.7.2021 durch die BEG ersetzt.

Die folgenden Übersichtstabellen zeigen die wichtigsten Fördersätze für Einzelmaßnahmen (BEG EM – Tabelle 1) und für Effizienzgebäude (BEG WG und BEG NWG – Tabelle 2). Gegenüber den in Solarthemen 534 gestern auf Basis einer Entwurfsfassung der Förderichtlinien veröffentlichten Tabellen gibt es keine Änderungen. Über Hintergründe zur BEG-Förderung haben wir im Infodienst Solarthemen unter anderem am 10.12.2020 und am 30.11.2020 berichtet.

BEG WG und BEG EM Fördersätze in Tabellenform
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr, © Solarthemen Media GmbH
BEG WG und BEG NWG Fördersätze in Tabellenform

18.12.2020 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

Close