BEG als alternative Photovoltaik-Förderung der KfW
Bleibt es bei der aktuellen Entwurfsfassung der Förderichtlinien für Effizienzhäuser im Bereich von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG), die den Solarthemen vorliegt, dann entsteht hier für EIgenverbraucher eine echte Alternative zur KfW-Förderung. Die Photovoltaik-Anlagen samt Speicher verbessern dann nämlich nicht nur im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes den Primärenergiestandard des Gebäudes. Vielmehr können Bauherren für sie auch eine Förderung mit dem Fördersatz des jeweiligen Effizienzhauses bei der KfW beantragen. Das gleiche gilt für Kleinwind- und KWK-Anlagen.
Bis zu 55 Prozent Förderung
Auf diese Weise könnten Photovoltaik-Anlagen samt Speicher von der KfW per BEG mit einer anteiligen Förderung zwischen 15 bis 55 Prozent bezuschusst werden. Voraussetzung ist allerdings, dass Bauherren für die Anlage keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen.
Wer also einen hohen Eigenverbrauchsanteil realisiert und sich vielleicht einen Partner für die sonstige Direktvermarktung des Überschusstroms sucht, der könnte mit dieser Alternative sehr gut bedient sein – nicht nur im Neubau, sondern auch bei Effizienzhaussanierungen. Im Rahmen der Einzelmaßnahmen wird eine PV-Anlage oder eine anderes Hauskraftwerk freilich nicht förderfähig sein.
Höhe der förderfähigen Kosten
Das Modell funktioniert auch nur, wenn die Photovoltaik-Anlage nicht den Rahmen der laut BEG insgesamt förderfähigen Kosten der neuen KfW-Förderung sprengt. Im Bereich der Wohngebäude hat der Bund diese Messlatte Anfang 2020 auf 120.000 Euro pro Wohneinheit angehoben. Für die neuen Effizienzhausklassen „EE“, „NH“ (vgl. Solarthemen+plus vom 10.12.2020) und für das Effizienzhaus „40plus“ steigt der Bemessungsrahmen mit Inkrafttreten der BEG am 1. Juli 2021 nun auf 150.000 Euro.
Spannend für Nichtwohngebäude
Interessant könnte die Überlegung auch für Nichtwohngebäude sein. Für diese steigt die Höchstgrenze förderfähiger Kosten allgemein auf 2000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Jedoch gelten zugleich die Grenzen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung der EU (AGVO). Wer keine Lust auf Ausschreibung großer PV-Anlagen oder komplizierte Eigenverbrauchsrestriktionen im EEG hat, der könnte als gewerblicher Bauherr in der BEG möglicherweise eine Alternative für sich entdecken.
17.12.2020 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH