Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hält die Förderrichtlinie der neuen Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) zwar noch unter Verschluss. Doch wesentliche Elemente der für 2021 angekündigten Förderung zeichnen sich bereits ab.
Dass sich der Bund die Dekarbonisierung der Fernwärme in Deutschland einige kosten lassen will, ist spätestens seit der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2021 am 10. Dezember 2020 klar. Die rund 570 Millionen Euro die der Bundestag im Haushaltsjahr 2021 inklusive der Verpflichtungsermächtigungen für bis zu fünf Jahre für die neue Fernwärme-Förderung BEW aus dem Energie- und Klimafonds zur Verfügung stellt, sind dabei nur der Anfang.
Fokus auf bestehende Fernwärmenetze
Im Gegensatz zum Vorgängerprogramm des BAFA, Wärmenetze 4.0, das allein auf Neubauprojekte zugeschnitten war, setzt die BEW insbesondere auf Bestandssanierung. Dabei soll es nicht nur direkte Investitionskostenzuschüsse auf einem Standardniveau von 40 Prozent geben, sondern zusätzlich eine ertragsorientierte Komponente für die Wärmeerzeugung aus erneuerbarer Energie.
Im BMWi geht man hier nach Solarthemen-Informationen von einer Zuschusshöhe von bis zu 2 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) aus.
Betriebskostenzuschuss für EE-Anlagen
Dieser Betrag könnte beispielsweise von Solar- oder Geothermieanlagen beansprucht werden. Großwärmepumpen könnten gar – je nach Jahresarbeitszahl – mit bis zu 7 ct/kWh rechnen.
Noch verhandelt des BMWi jedoch mit der EU-Kommission um die BEW-Förderung für die Fernwärme. Den ursprünglich geplanten Termin 1. Januar 2021 für das Inkrafttreten kann das Ministerium nicht halten. Dort geht man jetzt vom zweiten Quartal 2021 aus.
Da der Förderbedarf für die Dekarbonisierung großer Wärmenetze oft über das absolute Limit der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung (AGVO) hinausgehen würde, richtet das BMWi die BEW an den Umwelt- und Energie-Beihilfeleitlinien (UEBLL) der EU aus.
22.12.2020 | Autor: Guido Bröer
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