Unterstützung fürs energiesparende Eigenheim: Bundesförderung für effiziente Gebäude gestartet

Zu sehen ist ein Haus in der Wärmebildkamera.Foto: Christian Maurer / stock.adobe.com
Seit Jahresbeginn gelten einige Neuerungen bei der staatlichen Förderung von Energieeffizienz-Maßnahmen im Gebäudebereich und für Heizungen mit erneuerbaren Energien. Einige wichtige Neuerungen hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengetragen.

Wer Fördermittel für energetische Verbesserungen am Eigenheim beantragen möchte, soll es ab 2021 mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) einfacher haben. Der Bund bündelt und verbessert damit schrittweise seine Förderprogramme. So reicht beispielsweise ab sofort ein Antrag aus, um Zuschüsse für unterschiedliche Einzelmaßnahmen zu bekommen.

Eine Reihe von Veränderungen gelten allerdings erst in den nächsten Monaten. Einige wichtige Neuerungen, die bereits seit Jahresbeginn gelten, sind laut Verbraucherzentrale NRW:

  • Nur eine Antragsstelle: Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen, egal ob Wärmedämmung, der Einbau einer Wärmepumpe oder der Installation einer Solarthermie-Anlage, kann man ab dem 01.01.2021 einheitlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
  • Zuschuss für Mehrfamilienhäuser: Der 20-prozentige Zuschuss bei energetischen Sanierungen steht nun auch für Mehrfamilienhäuser zur Verfügung.
  • Förderhöhe gestiegen: Die förderfähigen Kosten für die Sanierungsmaßnahmen insgesamt erhöhen sich von 50.000 auf
  • 60.000 Euro pro Antrag und Jahr – und das nun beliebig oft.
  • Baubegleitung: Die mögliche Förderung einer Baubegleitung steigt von 4.000 auf 5.000 Euro pro Antrag und Jahr – auch das beliebig oft.
  • Bonus Sanierungsfahrplan: Wenn die geplante Sanierungsmaßnahme Teil eines vorab geförderten individuellen Sanierungsfahrplans ist, winkt ein zusätzlicher Bonus in Höhe von fünf Prozent.
  • Bonus Biomasse: Biomasseheizungen (zum Beispiel Holzpelletheizungen) mit geringen Staubemmissionen erhalten bis zu 40 Prozent Zuschuss – bei einem Tausch weg vom Öl und mit dem Bonus Sanierungsfahrplan sind sogar 55 Prozent drin.
Beratung wichtig

„Trotz einiger Vereinfachungen ist und bleibt Beratung wichtig“, erklärt die Verbraucherzentrale. „Denn weiterhin müssen technische Mindestanforderungen eingehalten und die Anträge vorab gestellt werden.“ Informationen und Tipps rund um Fördermittel in der Bundesförderung für effiziente Gebäude gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Termine für eine kostenlose Telefon- oder Video-Chat-Beratung sind unter dem nebenstehenden Link zu finden.

Informationen zur energetischen Sanierung bietet die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen des Projekts Energie2020plus an, das Mittel der Europäischen Union und des Landes NRW erhält.

6.1.2021 | Quelle: Verbraucherzentrale NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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