Rechtsverordnung zur Hamburger Solarpflicht verabschiedet

Zu sehen ist ein Blick auf die Binnenalster. Die Rechtsverordnung zur Hamburger Solarpflicht gilt auch für diese Bebauung.Foto: carol_anne - stock.adobe.com
Hamburg will mit dem verstärkten Ausbau von Solaranlagen und von Anlagen für erneuerbare Wärme die lokale und regionale Wirtschaft und Wertschöpfung stärken.
Der Hamburger Senat hat eine erste Rechtsverordnung zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz beschlossen. Diese regelt die konkrete Umsetzung der Solardachpflicht und der Einbindung erneuerbarer Energien beim Heizungstausch. Hamburg gehört mit diesen Regelungen bundesweit zu den Vorreitern beim Klimaschutz im Gebäudebereich.

Zusammen mit dem Klimaschutzgesetz hat die Politik auch den Klimaplan beschlossen. Dieser umfasst mehr als 400 Einzelmaßnahmen und ist eines der wichtigsten Klima- und Konjunktur-Projekte der Stadt. Das Klimaschutzgesetz sieht unter anderem eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2023 auf Hamburgs Dächern im Neubau vor. Für Bestandsgebäude, bei denen man die Dachhaut vollständig erneuert, greift die Pflicht ab 2025. Ab Mitte 2021 muss man beim Heizungstausch einen Mindestanteil des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Die Details und Ausnahmeregelungen zu den neuen Anforderungen sind in der gerade erlassenen Rechtsverordnung zur Hamburger Solarpflicht festgelegt. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) schätzt die mögliche Einsparung durch die Photovoltaik-Pflicht auf 60.000 Tonnen CO2 bis 2030 ein.

Solarenergie soll sich amortisieren

Auch für die Dächer gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Solarenergie soll sich amortisieren, dafür legt die Umweltbehörde für Photovoltaik-Anlagen einen Amortisationszeitraum von 20 Jahren zugrunde. Falls im Einzelfall die Amortisation länger dauern sollte, entfällt die Pflicht. Die Umweltbehörde geht aber davon aus, dass sich viele Anlagen in ein einem deutlich kürzeren Zeitraum amortisieren und zusätzlich länger als 20 Jahre laufen werden. Ausnahmen sind vorgesehen für Einzelfälle, in denen die Installation einer Photovoltaik-Anlage technisch unmöglich ist oder mit anderen unvermeidbaren Nutzungen konkurriert.

Eine Mindestgröße für die Photovoltaik-Anlage hat die Rechtsverordnung zur Hamburger Solarpflicht nicht festgelegt, damit die Verpflichteten eine Anlage wählen können, die ihren wirtschaftlichen Interessen entspricht und ein Miteinander mit anderen Dachnutzungen ermöglicht wie zum Beispiel die Kombination mit einer Dachbegrünung.

Flächen im dicht bebauten städtischen Bereich nutzen

Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Die EU, der Bund und auch Hamburg müssen zur Erreichung der Klimaziele aus dem Pariser Abkommen große Anstrengungen unternehmen. Die öffentliche Hand ist hier genauso gefragt wie Industrie, Gewerbe und Privatleute. Einen wesentlichen Beitrag können und müssen wir alle bei den Gebäuden über erneuerbaren Strom und klimafreundliche Wärme erreichen. Gerade im dicht bebauten städtischen Bereich gilt es, geeignete Flächen zu nutzen, am besten mehrfach.“

Hamburgs Dächer bieten ein enormes Potenzial zum Ausbau der Solarenergie. Die Technik ist ausgereift, erprobt und seit 20 Jahren immer wirtschaftlicher und effizienter geworden. Bei anspruchsvolleren Bauvorhaben gehört sie mittlerweile zum Standard.

„Mit dem Klimaschutzgesetz haben wir die Pflicht eingeführt, dass das Sonnenenergiepotenzial auf den Dächern unserer Stadt genutzt wird“, sagt Kerstan. „Die Wärme für Gebäude muss bei einem Heizungstausch künftig zu mindestens 15 Prozent aus Erneuerbarer Energien produziert werden – mit der vom Senat beschlossenen Rechtsverordnung legen wir die inhaltliche Ausgestaltung der gesetzlichen Kriterien fest. Mit Unterstützung renommierter Gutachter haben wir nun eine Rechtsverordnung mit Augenmaß und nachvollziehbaren Kriterien für die Bewertung von Ausnahmen. Diese gilt es nun mit allen Beteiligten in die Umsetzung zu bringen. Dabei wird das Handwerk in der Stadt eine wichtige Rolle spielen. Beim Mindestanteil von 15 Prozent Erneuerbaren Energien in neuen Heizungsanlagen setzen wir auf zuverlässige und erprobte Technologien wie etwa der Nutzung von Biomasse, Solarthermie und Umweltwärme, aber künftig auch auf technische Innovationen wie Brennstoffzellentechnik.“

Ausbau der Wärmenetze wichtiger Baustein der Wärmewende

Wo immer die Möglichkeit besteht, sich an ein Wärmenetz anzuschließen, das Wärme mit einem entsprechenden Anteil Erneuerbarer Energien liefern kann, kann man auch diese einfache Möglichkeit nutzen. Der Ausbau der Wärmenetze und der Wärmeproduktion mit mehr erneuerbaren Energien ist dabei ein weiterer wichtiger Baustein der Wärmewende in Hamburg.

„Mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen für Eigentümer und Mieter in dieser Stadt  knüpfen wir die Pflicht an die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen“, erläutert Kerstan. „Mit dem Einsatz von mehr Erneuerbaren Energien soll auch langfristig die Steigerung der Kosten für Strom- und Wärme  in Hamburg vermieden werden. Die Wohnungswirtschaft kann ihren Mietern sogenannte Mieterstromangebote machen und so die Mieterinnen und Mieter an der Energiewende teilhaben lassen. Dies lässt schon das Klimaschutzgesetz ausdrücklich zu, im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) des Bundes wurden gerade die Bedingungen für Mieterstrommodelle erheblich verbessert. Hamburg zählt mit diesen Regelungen bundesweit zu den Vorreitern beim Klimaschutz.“

Verpflichtete nicht überfordert

Gerhard Stryi-Hipp, Leiter der Gruppe Smart Cities am Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme in Freiburg und Gutachter für die Rechtsverordnung zur Hamburger Solarpflicht, sagt zur Hamburger Photovoltaikpflicht: „Mit der so ausgestalteten PV-Pflicht hat Hamburg ein gut fundiertes Regelwerk geschaffen, das den notwendigen Ausbau der Solarenergie stimuliert, ohne die Verpflichteten zu überfordern.“

Veit Bürger, stellvertretender Leiter des Bereichs Energie & Klimaschutz beim Freiburger Öko-Institut hat die Umweltbehörde ebenfalls bei der Erstellung der Rechtsverordnung gutachterlich beraten und erklärt: „Die Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien ist ein wichtiger Schritt für den Hamburger Klimaschutz. Die Wärmewende wird nur gelingen, wenn man in bestehenden Gebäuden mehr erneuerbare Wärmeenergien einsetzt. Unsere Berechnungen zeigen, dass es für jeden der untersuchten Gebäudetypen verschiedene Varianten gibt, mit denen ein Hauseigentümer die neue Verpflichtung auf wirtschaftliche Weise erfüllen kann.“

Die Rechtsverordnung zur Hamburger Solarpflicht in unter dem nebenstehenden Link zu finden.

7.1.2021 | Quelle: BUKEA | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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