Badenova: Bonus für ausgeförderte Photovoltaik-Anlagen
In der Region Baden-Württemberg gibt es rund 2.300 Solaranlagen bei denen aktuell die Einspeisevergütung ausläuft. Was also tun, fragen sich momentan viele Eigentümer. In der vom 18. Dezember 2020 geänderten Fassung des „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) hat der Gesetzgeber den einfachen, bestehenden Weg der Stromeinspeisung beim örtlichen Netzbetreiber fortgeschrieben. Wer sich mit der neuen Einspeisevergütung, dem „Jahresmarktwert“, zufrieden gibt, muss nichts tun: Er erhält automatisch eine Vergütung je nach Marktlage. Das sind zirka zwischen 2 bis 4 Cent pro erzeugter und eingespeister Kilowattstunde. Abzüglich einer „Vermarktungspauschale“ von rund 0,4 Cent/kWh. Diese Regelung betrifft ausgeförderte Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt.
Erhöhung des wirtschaftlichen Weiterbetriebs
Der regionale Energie- und Umweltdienstleister Badenova begrüßt grundsätzlich die vereinfachten Regelungen der Netzbetreibereinspeisung, sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf, um einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb kleinerer Photovoltaik-Anlagen weiter zu erhöhen. Die Kleinanlagen bis 10 kW machen im Netzgebiet von Badenova über 90 Prozent aus.
Daher unterbreitet das Unternehmen den Besitzern kleinerer Stromerzeugungsanlagen ein Angebot. Das Angebot sieht zusätzliche 4 Cent/kWh Strom zum einfachen Netzbetreiberangebot vor und ist mit dem Tarif „Ökostrom Aktiv“ gekoppelt. Dieser Tarif, den es seit Unternehmensgründung vor rund 20 Jahren gibt, basiert auf einem Fondsmodell: Aus Fondsbeträgen hat das Unternehmen den Ausbau erneuerbarer Energieanlagen in der Region aktiv unterstützt. Ab sofort finaziert der Fonds die Einspeisevergütung für Solar-Anlagenbetreiber bis 10 kW installierter Leistung.
Für ausgeförderte Photovoltaik-Anlagen über 10 kW kann der Kauf eines Stromspeichers, um den Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu erhöhen, wirtschaftlich attraktiv sein. Badenova berät hierzu und bietet passende Stromspeicher unterschiedlichster Größe an.
Musterrechnung für Kleinsolaranlagenbetreiber
Eine Beispielrechnung für den Besitzer einer Kleinsolaranlage mit 3 kW installierter Leistung und einer Einspeisemenge von 2.700 kWh sieht wie folgt aus: Der Betreiber erhält über den Jahresmarktwert Solar (für das Beispiel wird der Wert aus 2020 genommen) 2,879 Cent/kWh. Abgezogen werden 0,4 Cent/kWh aufgrund der gesetzlich festgeschriebenen Vermarktungspauschale. Beim Badenova-Angebot erhält der Solaranlagenbesitzer 4 Cent obendrauf für jede eingespeiste Kilowattstunde. Das sind 175 Euro jährlich. Vom Netzbetreiber kommen 66,93 Euro, von Badenova 108 Euro.
1.2.2021 | Quelle: Badenova | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH