BEG-Förderung: Anschluss an ein Wärmenetz als Einzelmaßnahme förderfähig
Neue Hausanschlüsse an bestehenden Wärmenetzen, in die mindestens 25 % erneuerbare Wärme eingespeist wird, erhalten aus dem Programm „BEG-Förderung Einzelmaßnahmen“ seit Januar 2021 eine sehr attraktive Förderung. Vor allem in Bioenergiedörfern, aber auch in Städten oder Stadteilen mit Nah- oder Fernwärmenetzen, die Anlieger ganz oder überwiegend mit Wärme aus erneuerbaren Energien versorgen, bietet sich nun die Gelegenheit, bislang noch nicht angeschlossene Häuser ans Netz zu nehmen.
Bisher mussten Anlieger in Bioenergiedörfern, denen beim Aufbau eines Wärmenetzes im Ort ein Nahwärmeanschluss noch nicht gelegen kam, bei späterem Interesse oft lange warten, bis ihnen der Anschluss ermöglicht wurde. Erst wenn der Wärmenetzbetreiber, wie eine Bürgerenergie- oder Biowärmegenossenschaft, eine förderfähige Netzerweiterung plante, konnten dabei auch ergänzte Hausanschlüsse am bestehenden Wärmenetz eine Förderung bekommen.
Förderquoten der BEG-Förderung Einzelmaßnahmen attraktiv
Mit der BEG-Förderung Einzelmaßnahmen fördert der Bund jetzt auch den Anschluss an ein Wärmenetz als Einzelmaßnahme. Die Förderquote für die Errichtung eines Hausanschlusses beträgt:
- 30 Prozent, wenn sich das Wärmenetz mindestens zu 25 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgt
- 35 Prozent, wenn sich das Wärmenetz mindestens zu 55 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgt
- zusätzlich 10 % Bonus, wenn der Hausbesitzer gleichzeitig eine Ölheizung ersetzt
- zuzüglich 5 % Bonus, sofern eine energetische Sanierungsmaßnahme als Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans erfolgt
In vielen Bioenergiedörfern bietet sich damit eine äußerst günstige Gelegenheit, weitere Bürger in die Wärmegenossenschaften aufzunehmen und die vorhandenen Wärmenetze zu verdichten. Gleichermaßen verbessern sich die Chancen von Energieversorgern, Stadtwerken und Contracting-Firmen, die mit Wärme aus Biomethan-BHKW, Solarheizwerken oder Biomasseheizkraftwerken vertreiben, weitere Kunden für die erneuerbare Nah- und Fernwärmeversorgung zu gewinnen.
Weitergehende Informationen zu den aktuellen Fördermaßnahmen im Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) sowie zu den technischen Mindestanforderungen gibt die Bundeanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind unter dem nebenstehenden Link zu finden.
4.2.2021 | Quelle: FNR | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH