Urteil: Journalisten sind nicht an Solar-Millennium-Pleite schuld

Foto eines thermischen Solarkraftwerkes in SpanienFoto: Solar Millennium
Weniger die in Spanien realisierten Projekte der insolventen Solar Millennium als das Geschäftsgebaren der Verantwortlichen beschäftigt bis heute die Gerichte.
Die Millionenklage eines Solar-Millennium-Mitgründers gegen die Süddeutsche Zeitung (SZ) und zwei ihrer Redakteure hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg zurückgewiesen.

Wie von den Solarthemen berichtet, hatte der Ex-Solarunternehmer und Mitgründer der Solar Millennium behauptet, dass Zeitungsartikel unzutreffende Behauptungen enthalten hätten. Die Beklagten hätten ihn so „vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, weshalb ihm ein Schadensersatzanspruch zustehe. Ihm und den beteiligten Gesellschaften, welche die Schadensersatzansprüche an ihn abgetreten hätten, sei deshalb ein Gewinn in Höhe von 78.242.500 Euro entgangen“, informiert die Nürnberger Justiz-Pressestelle.

Zur Erinnerung: Die Solar Millennium AG (SM), Sitz Erlangen, hatte seit der Gründung im Jahre 1999 vor allem große Solarthermie-Kraftwerke errichtet, zuletzt in den USA. Bekannt wurde SM auch durch eine wenige Tage dauernde Vorstandstätigkeit des Ex-EnBW-Chefs Utz Claassen. Seit Dezember 2011 ist SM in Insolvenz – kurz nach den von den SZ-Redakteuren veröffentlichten kritischen Beiträgen.

78 Millionen Schadensersatz beantragt

Der Kläger hatte unter anderem von der SZ sowie zwei Redakteuren wegen von ihm behaupteter falscher Berichterstattung einen Schadensersatzbetrag in Höhe von ca. 78 Millionen Euro verlangt. Das OLG habe dagegen „die Darstellungen in dem Artikel im Wesentlichen zutreffend angesehen. Im Übrigen können sich die Beklagten nach Ansicht des Senats auf die Grundsätze zur Verdachtsberichterstattung berufen“, heißt es von der Nürnberger Justiz. Die Richter bestätigen damit die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit eindeutig.

Statt 78 Millionen Euro Schadenersatz zu bekommen, muss der Kläger nun etwa 2,1 Millionen Euro Prozesskosten aufbringen. So hoch setzen Prozesskostenrechner die entstandenen Verfahrens-, Gerichts- und Anwaltskosten für den Weg durch die beiden Instanzen an. Der Kläger kann noch vor dem Bundesgerichtshof gegen die Nichtzulassung der Revision klagen.

10.2.2021 | Autor: Heinz Wraneschitz
© Solarthemen Media GmbH

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