Bundesrat stimmt Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes zu

Zu sehen ist ein Umspannwerk mit PV-Modulen im Vordergrund. Die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes legt wichtige Netzausbauvorhaben für die Energiewende fest.Foto: weerayut / stock.adobe.com
Mit dem Bundesbedarfsplangesetz will das BMWi Engpässe im Stromübertragungsnetz beseitigen.
Der Bundesrat hat der Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes zugestimmt. Im diesem Gesetz werden die Netzausbauvorhaben festgelegt, für die die Bundesregierung einen vordringlichen Bedarf sieht, um die Energiewende erfolgreich gestalten zu können.

„Mit der heutigen Verabschiedung der Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes durch den Bundesrat, ist der Weg frei für den weiteren Ausbau des Stromübertragungsnetzes in Deutschland. Die schrittweise Abschaltung der Kohlekraftwerke und der verbleibenden Kernkraftwerke machen es erforderlich, Strom zunehmend über weite Strecken zu transportieren. Vor allem der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus Windenergieanlagen an Land oder auf See muss zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen Deutschlands geleitet werden. Im Bundesbedarfsplangesetz werden die Netzausbauvorhaben festgelegt, für die es vordringlichen Bedarf gibt. Engpässe im Stromübertragungsnetz können so beseitigt werden. Damit ist der Netzausbau, ein Schlüsselelement für eine erfolgreiche Energiewende“, sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

In der Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes werden vor allem Anfangs- und Endpunkte der darin als vordinglich notwendig benannten Vorhaben festgeschrieben. Die konkrete Trassenplanung erfolgt in davon getrennten Verfahren durch die zuständigen Behörden auf Bundes- oder Landesebene.

Die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes beinhaltet folgende Regelungen:
  • Das Gesetz benennt zentrale Netzausbauvorhaben. Es aktualisiert die Liste der Netzausbauvorhaben, für die ein vordringlicher Bedarf besteht. Grundlage ist der Netzentwicklungsplan 2019-2030. Er berücksichtigt erstmals das in dieser Legislaturperiode erhöhte Ziel der Bundesregierung, im Jahr 2030 einen Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 65 Prozent zu erreichen. Zugleich setzt das Gesetz den Vorschlag zur Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen um, auf den sich Bundesminister Altmaier sowie die Energieminister der betroffenen Länder im Juni des vergangenen Jahres verständigt hatten.
  • Effiziente Planungs- und Genehmigungsverfahren. Überdies nimmt der Gesetzgeber einige gesetzliche Anpassungen vor, um eine zügige Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben zu fördern (u.a. Straffung von Anhörungen im sog. Nachbeteiligungsverfahren).
  • Übergangsregelung für Speicheranlagen. Eine neu angelegte Speicherregelung im Energiewirtschaftsgesetz überführt Vorgaben der europäischen Strombinnenmarkt-Richtlinie in nationales Recht. Damit schafft er unter anderem einen kurzfristigen Rechtsrahmen für die im Netzentwicklungsplan 2019-2030 bestätigten Netzbooster-Pilotanlagen. Dabei handelt es sich um einen innovativen Ansatz zur Höherauslastung der Bestandsnetze. Eine umfassende, über die Übergangsregelung hinausgehende Umsetzung der diesbezüglichen Vorgaben der Strombinnenmarkt-Richtlinie wird im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht erfolgen.

12.2.2021 | Quelle: BMWi | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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