Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz soll Ausbau der Elektromobilität beschleunigen
„Die Förderprogramme des Bundes für den Kauf von E-Autos und private Ladeinfrastruktur wie Wallboxen werden sehr gut angenommen. Mit dem neuen Gesetz wird ein klar definierter Rahmen vorgegeben, um Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit Ladeinfrastruktur und Ladepunkten auszustatten. Das Gesetz ist ein dringend benötigter Ausbaubeschleuniger für die klimafreundliche Elektromobilität. Die Ausbauverpflichtungen für neue Wohngebäude, bei größeren Renovierungen in Bestandsgebäuden oder für Nichtwohngebäude sind insgesamt ausgewogen“, sagt Ulrich Lange, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und zuständig für Verkehr, Bau und Wohnen zur Verabschiedung vom Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz.
Auch Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sieht das neue Gesetz positiv: „Mit dem GEIG hat der Bundestag heute wichtige Rahmenbedingungen für den zukünftigen Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur festgelegt. Beim Neubau und größeren Renovierungen müssen Wohngebäude künftig mit einer bestimmten Anzahl von Leerrohren ausgestattet werden, damit nachträglich der Einbau von Wallboxen erleichtert wird. Gerade der Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur ist für den langfristigen Hochlauf der Elektromobilität ein entscheidender Faktor, denn über 85 Prozent der Ladevorgänge finden im privaten Bereich statt.“
Die Gebäude, die heute gebaut werden, müssen laut BDEW fit sein für die Anforderungen von morgen. Hierzu gehört, dass die vorgelagerte Struktur des Gebäudes Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge vorsieht. Positiv sei außerdem, dass für den Neubau die verpflichtende Ausstattung von Parkplätzen mit Leitungsinfrastruktur nicht erst ab dem zehnten, sondern schon ab dem fünften Stellplatz für Wohngebäude beziehungsweise ab dem sechsten Stellplatz für Nicht-Wohngebäude erfolgt. Damit werden Ein- oder Zweifamilienhäuser von der Regel nicht aber erfasst. „Hier wurde eine Chance vertan, zumal Ein- und Zweifamilienhäuser über 80 Prozent aller neu gebauten Wohngebäude ausmachen. Die Kosten für eine spätere Nachrüstung werden deshalb hier deutlich höher ausfallen“, sagt Andreae. „Gleichermaßen hätten wir uns ein höheres Ambitionsniveau für die Bestandsgebäude gewünscht, um das große Potential der privaten Ladeinfrastruktur optimal ausschöpfen zu können.“
ZVEI: Kompromiss zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz nicht ausreichend
Kritischer sieht der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz: „Jedes Einfamilienhaus in Deutschland benötigt ein Leerrohr, wenn wir Gebäude schon in der Entstehung fit für die Zukunft der Elektromobilität machen wollen. Den damit verbundenen Kosten von 300 Euro pro Leerrohr stehen späteren Nachrüstkosten von rund 4.000 bis 5.000 Euro gegenüber“, sagt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. Dies hatte eine gemeinsame Untersuchung des ZVEI mit dem ZVEH, Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke, ergeben. Ein- und Zweifamilienhäuser sollte man jetzt auf die Elektromobilität vorbereiten, zumal sie rund 30 Prozent des jährlichen Privat-Neubaumarkts in Deutschland ausmachen. Der aktuelle Kompromiss zum GEIG berücksichtigt diesen Teil des privaten Neubaumarkts nun nicht für die Zukunft der Elektromobilität. „Hinzu kommt, dass die Anzahl der Ladepunkte insgesamt nicht mit den erfreulich hohen Verkaufszahlen von E-Fahrzeugen Schritt hält“, so Weber.
12.2.2021 | Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ZVEI, BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH