BNetzA zufrieden mit Anmeldestand im MaStR

Portrait Peter Startmann, BundesnetzagenturFoto: Guido Bröer
Peter Stratmann, Bundesnetzagentur
Nach dem Stichtag des Marktstammdatenregisters (MaStR) am 31. Januar zeigt sich die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach der zweijährigen Übergangs­frist glücklich über den erreichten Erfassungsgrad des Registers.

„Wir sind sehr zufrieden damit“, sagte Peter Stratmann im Gespräch mit den Solarthemen. Er verantwortet im Rahmen seiner Aufgaben als Referatsleiter für erneuerbare Energien bei der BNetzA auch das MaStR. 2,3 Millionen Einheiten seien jetzt insgesamt darin erfasst, die weitaus meisten davon seien Photovoltaikanlagen. An zweiter Stelle rangierten etwa 200.000 Stromspeicher. Bis zu 12.000 Anlagen seien im Januar täglich hinzugekommen.

Wieviele Anlagen noch fehlten, sei jetzt aber zunehmend schwieriger zu sagen. „Denn den Referenzwert, wie viele es sein müssten, den kennt keiner“, so Stratmann. Je höher der Erfassungsgrad, desto größer wäre deshalb die relative Unge­nau­igkeit eines Schätzwertes für die fehlenden Anlagen. Dennoch hatte die BNetzA Anfang Februar die Zahl von 150.000 PV-Anlagen genannt, die wahrscheinlich im MaStR noch fehle.

Aktuell laufe bei den Netzbetreibern der Abgleich der Daten, berichtet Stratmann. Entdeckt ein Netzbetreiber dabei Anlagen, die seit Jahren auf der eigenen Payroll für die EEG-Vergütungen, nicht aber im MaStR verzeichnet sind, so muss er die Abschlagszahlungen an die Betreiber einfrieren. Sobald die fragliche Anlage im Register auftaucht, werden die ausstehenden Beträge allerdings nachgezahlt.

Erneut verteidigte Stratmann im Gespräch mit den Solarthemen, dass es im MaStR keine Bagatellgrenze für kleine PV-Anlagen gebe. In Summe würden auch Balkonanlagen perspektivisch eine erhebliche Größe im Stromnetz darstellen. Außerdem könne mit der offiziellen Registrierung vielleicht einem gewissen Wildwuchs vorgebeugt werden. Stratmann hofft offenbar, dass der offizielle Akt der MaStR-Eintragung die Sensibilität der Anwender für mögliche unsachgemäße oder gar gefährliche Installationen stärken könnte.

18.2.2021 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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