EEG-Reförmchen bis Ende März?
Die Konkretisierung der von Bundestag und Bundesrat geforderten zweite Runde der EEG2021-Novelle liegt in den Händen der Exekutive. Die Koalitionsfraktionen seien am Zuge, erklärte allerdings Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am Rande seiner Pressekonferenz zum Monitoringbericht Energiewende vor zwei Wochen. Dabei nutzte der Minister die Gelegenheit, um eine eigene Bedingung für den wichtigsten Punkt dieser Verhandlungen zu formulieren. Er, Altmaier, sei zu einer Anhebung des Ausbaupfades der erneuerbaren Energien bereit. Aber nur, man sich darauf verständigen könne, dass die EEG-Umlage dadurch nicht steige: „Ich lege als Wirtschaftsminister Wert darauf, dass es nicht zu Lasten der EEG-Umlage geht.“ Das allerdings steht bereits wörtlich im Beschluss, den der Bundestag mit der Mehrheit der Koalitionsparteien vor Weihnachten getroffen hat. Mit Bezug auf eine weitere Erhöhung der Ausbaupfade heißt es dort: „Eine Erhöhung der EEG-Umlage muss dabei ausgeschlossen werden.“
Steuergeld statt EEG-Umlage
Und die Idee stammt auch nicht Altmaier und seinen Leuten. Vielmehr hatten maßgebliche SPD-Parlamentarier bereits im Spätsommer 2020 eine schrittweisen Komplettfinanzierung der EEG-Umlage über den Staatshaushalt ins Gespräch gebracht (vgl. Solarthemen 531). Dies würde einen endgültigen Abschied vom Verursacherprinzip im EEG bedeuten. Doch darüber regt sich in der Hauptstadt kaum noch jemand auf. Auch die Opposition, etwa in Person der grünen Energiepolitikerin Julia Verlinden, kritisiert weniger eine Abkehr vom Prinzip als vielmehr ein taktisches Problem: „Wenn man die Energiewendefeindlichkeit in Teilen der Union betrachtet, kann einem nur angst und bange um die Erneuerbaren werden, wenn solche Zukunftsverweigerer künftig in jeder Haushaltsrunde den Daumen für die Erneuerbaren-Finanzierung senken könnten.“
Wie wörtlich ist der Auftrag zu nehmen?
Zurück zum Thema Ausbaupfad. Der EEG-Beschluss des Parlaments fordert zwar von der Bundesregierung „im ersten Quartal 2021 einen weitergehenden Ausbaupfad der erneuerbaren Energien zu definieren, der die Kompatibilität mit dem neuen Europäischen Klimaziel 2030 und den erwarteten Europäischen Zielen zum Ausbau der Erneuerbaren sowie mit dem Ziel der Klimaneutralität in Europa in 2050 gewährleistet.“
Doch um diesen Auftrag versucht sich Altmaier offenbar bereits herumzudrücken. Zwar sagt er: „Das erste Quartal geht bis Ende März und ich gehe davon aus, dass es möglich ist, bis dahin eine Lösung zu finden.“ Aber das angehobene europäische Ziel für den EE-Ausbau will er offenbar in dieser Legislaturperiode nicht mehr ins EEG einpflegen. Das EU-Ziel könne man erst einige Monate später als Maßstab nehmen, argumentiert er. Denn es werde erst im Sommer auf die einzelnen Mitgliedsstaaten heruntergebrochen. Bis Ende März will Altmaier lediglich über höhere EEG-Ausschreibungsmengen sprechen, soweit diese mit höherem Strombedarf für die E-Mobilität und grünen Wasserstoff begründet wären.
18.2.2021 | Autor: Guido Bröer
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