BMWi will vorerst keine Abgabe an Kommunen für Solarparks

Solarpark im SonnenuntergangFoto: ALEXSTUDIO / stock.adobe. com
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat auf Solarthemen-Anfrage durchblicken lassen, dass es die im EEG2021 vorgesehene Verordnungsermächtigung zur Beteiligung von Kommunen am Erlös von Solar-Freiflächenanlagen aktuell nicht nutzen möchte.

Nach dem Redaktionsschluss für Solarthemen Ausgabe 536 antwortete das Ministerium von Peter Altmaier (CDU) auf eine entsprechende Anfrage der Redaktion. Es teilte mit, dass es aktuell keine Notwendigkeit sehe, die für Windparks geschaffene Option, Kommunen an deren Erlösen zu beteiligen, auf Solarparks zu übertragen. Das Ministerium schreibt dazu: „Die EEG-Novelle hat die finanzielle Beteiligung der Kommunen bei neuen Windenergieanlagen an Land eingeführt. Damit hat sie einen wichtigen Beitrag für die Akzeptanz neuer Windparkprojekte geleistet. (…) Bei den anderen Technologien sieht die Bundesregierung diese Akzeptanzprobleme bisher nicht. Hinsichtlich der Akzeptanz auch bei anderen Technologien wird die Entwicklung aber fortlaufend beobachtet. Da die Kosten für die finanzielle Beteiligung über das EEG gewälzt werden, muss eine mögliche Ausweitung auch vor dem Hintergrund der Kosteneffizienz sorgfältig abgewogen werden.“

Die Verordnungsermächtigung, die das Ministerium deshalb vorerst nicht nutzen möchte, findet sich in § 95 des EEG2021.

Den Solarthemen-Artikel zu Abgaben von Solarparks an die Standort-Kommunen haben wir in der Online-Fassung um die Ministeriumsaussage ergänzt.

24.2.2021 | Autor: Guido Bröer  | Solarserver
© Solarthemen Media GmbH

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