Energiegenossenschaften stärken!

Thomas Bareis (l.) im Studio bei Bundeskongress der EnergiegenossenschaftenFoto: DGRV
Thomas Bareis (l.) im Studio bei Bundeskongress der Energiegenossenschaften.
Beim virtuellen Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende übten Genossenschaftsvertreter:innen deutliche Kritik an den aktuellen Energierechtsreformen der Bundesregierung.

Kritisch sehen Energiegenossenschaften unter anderem die neuen Regelungen zu Photovoltaik-Dachanlagen: „Die faktische Herabsetzung der Ausschreibungs­grenze für Photovoltaik wird dazu führen, dass Energiegenossenschaften und andere Bürgerenergieprojekte aus der Mitte der Energiewende verdrängt werden. Das ist nicht gut für die Akzeptanz“, sagte Eckhard Ott, Vorsitzender des Vorstands des DGRV.

Zum Hintergrund: Zwar gilt nach wie vor die Ausschreibungsgrenze von 750 kWp. Doch bei Photovoltaik-Anlagen mit einer Größe ab 300 kWp wird nur noch die Hälfte des produzierten Stroms nach dem EEG vergütet. Die andere Hälfte müssen die Erzeuger selbst nutzen oder verkaufen, was angesichts des niedrigen Börsenstrompreises keine Option ist. Als Alternative bleibt nur die Teilnahme an einer Ausschreibung.

Große Anbieter haben dabei wiederum einen systematischen Vorteil gegenüber Energiegenossen­schaften und andere kleinere Akteure. Über 80 Prozent der Energiegenossenschaften sind heute in der Photovoltaik aktiv.

Bareiß: „Rahmenbedingungen für Energiegenossenschaften verbessert“

Als Gastredner des Bundeskongressen lobte Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium (CDU), die Arbeit der Genossenschaften: „Energiegenossenschaften spielen eine wichtige Rolle beim Ausbau einer sicheren und erneuerbaren Energieversorgung vor Ort. Sie fördern das gemeinschaftliche Engagement für die Energiewende und ermöglichen auch die direkte Teilhabe daran.“

Die Kritik aus dem genossenschaftlichen Lager an der EEG-Novelle wies der CDU-Politiker zurück. „Mit der EEG-Novelle 2021 haben wir die Rahmen­bedingungen für Projekte von Energiegenossenschaften nochmals verbessert“, sagte Bareiß.

EU Vorgaben noch nicht erfüllt

„Es wäre mehr Rückenwind möglich gewesen, da die EU-Kommission die Mitglied­staaten explizit verpflichtet hat, Energiegenossenschaften und andere Gemeinschaften zu fördern. Diese europäischen Vorgaben sind leider noch nicht im EEG zu finden“, konterte DGRV-Vorstandsvorsitzender Ott. Laut der Erneuerbaren-EU-Richtlinie sollten Mitgliedsländer so genannte Energy Communities, die gemeinschaftlich Energie produzieren und selbst vor Ort nutzen, stärken (sogenanntes Energy Sharing).

Mit Blick auf das Bundestagswahljahr 2021 sagte Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„In den kommenden vier Jahren müssen wir vor allem gemeinsam daran arbeiten, die Klimaziele bei Gebäuden für alle Beteiligten bezahlbar zu erreichen. Gleichzeitig gilt es, die Vorteile der digitalen Transformation beim Wohnen zu nutzen und die lokale Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen zu vervielfachen. In diesem Zusammenhang freuen wir uns besonders, dass aktuell an der Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse für Wohnungsunternehmen gearbeitet wird. Das ist ein wichtiger Bestandteil einer gerechten Energiewende.“

Esser: Förderbedarf der BEG 25 Mio. pro Jahr

Um Mieterinnen und Mieter, darunter viele mit geringen Einkommen, nicht zu überfordern, ist nach Ansicht der Genossenschaftsvertreter:innen außerdem eine stärkere Beteiligung der Allgemeinheit an der Finanzierung der Klimaziele notwendig. Dadurch ließen sich drohende soziale Verwerfungen verhindern. Deshalb müsse der Staat die beihilfefreie Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) langfristig verlässlich mit den notwendigen Mitteln ausstatten. „Wenn alle tun, was die Klimaziele erfordern, beträgt der Förderbedarf 25 Milliarden Euro jährlich“, sagt Ingeborg Esser.

Die Liveübertragung aus dem Haus der DZ BANK in Berlin verfolgten über 550 Teilnehmer.

23.2.2021 | Quelle: DGRV | Solarserver
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