Förderprogramm für Speicher in Niedersachsen hat noch Potenzial

Ein symbolisches Bild: auf einer blauen Fläche aufgestellte Batterien, die von angedeuteten PV-Modulen überdacht werden.Foto: bluedesign / stock.adobe. com
Im bei der N-Bank angesiedelten Förderprogramm für Speicher des Landes Niedersachsen steht noch ein großes Finanzvolumen zur Verfügung. Die Bearbeitung läuft teils schleppend, weil die Richtlinien kompliziert und viele Anträge nach Aussage der N-Bank fehlerhaft sind.

Das Land Niedersachsen gewährt über die N-Bank im Förderprogramm für Speicher immerhin einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent – plus Boni für Ladestellen und größer PV-Anlagen. Derzeit steht noch ein hoher zweistelliger Millionenbetrag zur Verfügung. Denn bis zum Beginn der letzten Februarwoche waren erst 2,3 Millionen Euro bewilligt worden. Seit Ende Oktober 2020 können Haushalte, Unternehmen und Gemeinden Anträge stellen. Insgesamt hat das Land für das Programm 75 Millionen Euro reserviert.

Anträge oft fehlerhaft

Zu Beginn der letzten Februarwoche lagen nach Aussage der N-Bank gegenüber den Solarthemen rund 4700 Anträge vor. Davon habe die Bank schon mehr als 500 bewilligt. Doch in 80 Prozent der Fälle habe sie Nachfragen stellen müssen, berichtet Bernd Pütz, Pressesprecher der N-Bank. Das habe die Bearbeitung deutlich verzögert.

Die N-Bank sieht eine ganze Reihe von typischen Fehlern. So seien die Kosten einer Photovoltaikanlage und gegebenenfalls von PV-Wechselrichtern in den Antragssummen enthalten. E-Ladepunkte seien in den Summen enthalten. Antragsteller:innen berücksichtigten die maximal förderfähige Speicherkapazität in Relation zur PV-Anlage nicht. Die Zeiträume der Realisierung seien zu ambitioniert beziehungsweise zu kurz veranschlagt. Außerdem versäumten es Antragsteller:innen zum Teil, ein Angebot für das Batteriespeichersystem mit einzureichen. Oder die eingereichten Angebote differenzierten die einzelnen Positionen nicht genau genug.

Komplizierte Regelungen

Diese Fehler sind sicherlich auch auf die komplizierten Regelungen im Förderprogramm für Speicher zurückzuführen. Speicher sind zum Beispiel nur förderfähig, wenn Antragsteller:innen gleichzeitig eine Photovoltaikanlage errichten. Die PV-Anlage selbst und den Wechselrichter bezuschusst das Land jedoch nicht. Schwierig kann dies insbesondere dann sein, wenn Hybrid-Wechselrichter oder Systeme, die Speicher und Leistungselektronik kombinieren, zum Einsatz kommen.

Hierzu erklärt die N-Bank gegenüber den Solarthemen: „Ein Hybridwechselrichter, der sowohl für die PV-Anlage als auch für den Batteriespeicher genutzt wird, ist anteilig förderfähig. Hier ist nur der Aufschlag bzw. Aufpreis förderfähig, der notwendig ist, um den Batteriespeicher zu laden. Die anteiligen Kosten müssen durch eine getrennte Rechnungsposition im Angebot ersichtlich bzw. nachvollziehbar sein. Der Anbieter muss in dem Fall den Betrag abziehen, den ein Wechselrichter kosten würde, den er ohne Batteriespeicher anbieten würde. Dabei ist es ist unerheblich, ob der Wechselrichter in einem Gehäuse mit dem Batteriespeicher sitzt.“

Ein oder drei Angebote?

Für Irritationen hatte auch die Anforderung gesorgt, drei Angebote für einen Speicher einholen zu müssen. Installateure waren darüber sogar verärgert, weil auch eine Angebotserstellung mit Aufwand verbunden ist. Dieser Mehraufwand ist aus ihrer Sicht nicht erforderlich, wenn ein Kunde schon weiß, wen er beauftragen möchte. Jetzt stellt die N-Bank klar, dass ein vorliegendes Angebot ausreicht. Drei Angebote sind zwar weiterhin anzufordern. Die Betonung liegt allerdings auf „anzufordern“. „Das ist keine tatsächliche Änderung“, sagt Pütz. „Es ist aber aufgefallen, dass der privaten Klientel die Formulierung im Vergaberecht nicht klar war.“ So habe es immer gereicht, drei Angebote anzufordern und die Aufforderung zur Angebotsabgabe zu dokumentieren. „Es müssen nicht drei Angebote daraus resultieren.“

Mehr Mitarbeiter:innen für das Förderprogramm

Auf die Verzögerungen im Antragsverfahren beim Förderprogramm für Speicher hat die N-Bank reagiert. So habe sie die FAQ immer weiter präzisiert, erklärt Putz. Zudem habe die N-Bank das Bearbeitungsteam auf 20 Mitarbeiter:innen aufgestockt. „Ziel ist es, innerhalb von 21 Tagen die Bearbeitung des Antrages abgeschlossen zu haben und zumindest eine Eingangsbestätigung zu übermitteln“, versichert Putz: „Dieses Tempo ist aber nur bei wirklich ordnungsgemäßen Anträgen einzuhalten. Leider zeigt sich aber, dass bei vielen Nachfragen an die Antragsteller erhebliche Zeit bis zur Rückantwort verstreicht.“

Künftige Anlagenbetreiber:innen sollten sich vor einer Antragstellung die FAQs der N-Bank also sehr genau ansehen. Dabei ist es auch bei diesem Förderprogramm für Speicher wichtig, erst den Antrag zu stellen und die Genehmigung abzuwarten, bevor man einen Auftrag erteilt. Dazu kursieren in Internetforen unterschiedliche Aussagen.

Antrag und Genehmigung vor einem Auftrag

„Ziel einer Förderung mit Zuwendungen ist, dass der Antragsteller die Maßnahme ohne die Förderung nicht durchgeführt hätte“, erklärt Putz. „Daraus folgt, dass zunächst eine Bewilligung ergehen muss.“ Es sei zunächst auch nicht vorgesehen gewesen, im Förderprogramm für Speicher einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zuzulassen. „Unmittelbar mit den ersten Anträgen wurden aber dennoch Anträge auf Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns gestellt“, berichtet Putz. „Wir haben daher zusammen mit dem zuständigen Ressort zügig reagiert und – abweichend von der Richtlinie – eine Ausnahmeregelung vereinbart. Seitdem kann also nach unserer Zustimmung auf den Antrag hin auf eigenes Risiko begonnen werden. Diese Genehmigung ist inzwischen in 600 Fällen erteilt worden.“

Für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann ein formloser Antrag bei der N-Bank gestellt werden. Dies ist entweder direkt mit dem eigentlichen Förderantrag per Hochladen des Schreibens möglich oder nachträglich per Mail an batteriespeicher@nbank.de. Hierbei ist es erforderlich, die Projektnummer zu nennen.

5.3.2021 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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